Tübingen · „Übrigens“

Kommentar zur Videoüberwachung in der Schellingstraße

Volker Rekittke über rechtswidrige Überwachungsmethoden

16.06.2020

Von vor

Braucht es einen „Richtervorbehalt“ bei einer länger andauernden Polizeiobservation? Und müssen die Behörden die von „verdeckten Maßnahmen“ Betroffenen nachträglich darüber informieren? Das hört sich nach trockener Juristerei an. Ist es aber nicht. Denn wer möchte schon – ohne je davon zu erfahren – wochenlang von der Polizei beim Betreten oder Verlassen jenes Hauses gefilmt werden, in dem man wo...

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