Holzstreit

Das Land war nicht auf dem Holzweg

Landkreistagspräsident Joachim Walter ist nach dem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofs erleichtert.

13.06.2018

Von ST

Das Land hat am Dienstag im Streit um die Holzvermarktung gegen das Bundeskartellamt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gewonnen. „Wir feiern das nicht als Triumph, sind aber sehr erleichtert“, sagte der Tübinger Landrat Joachim Walter. Für die Landratsämter, zu denen die Forstämter gehören, heißt das jetzt: „Wir haben eine rechtliche Grundlage, auf der wir arbeiten und entscheiden können.“

In dem langjährigen Rechtsstreit zwischen Land und Kartellamt geht es um die Holzvermarktung aus Privat- und Körperschaftswald und um die Zuständigkeit von Förstern. Das Bundeskartellamt und das Land hatten sich 2008 darauf geeinigt, dass sich Baden-Württemberg an Holzvermarktungskooperationen nur beteiligt, wenn die Waldfläche einzelner Teilnehmer nicht größer als 3000 Hektar ist. Das Bundeskartellamt wollte die Grenze im Jahr 2015 nachträglich auf 100 Hektar senken. Außerdem sollte das Land unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des Staatswalds nicht mehr die Betriebsplanung, die Betriebsleitung und den Revierdienst machen dürfen. Der BGH hat diese Verfügung gekippt und das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das dem Kartellamt Recht gegeben hatte, „aus verfahrensrechtlichen Gründen“ aufgehoben. Die Änderungs-Verfügung von 2015 habe auf keinen neuen Tatsachen beruht, sondern eher auf der „Beseitigung von Fehlvorstellungen der Kartellbehörde“, wie es in einer BGH-Pressemitteilung heißt.

Erwartbar war das Urteil so nicht, sagt Walter. „Es stand ja viel auf dem Spiel.“ Nun ist Walter gespannt auf die schriftliche Urteilsbegründung, die der BGH, so schätzt er, in rund vier Wochen nachreichen wird. Aus dieser erhofft er sich auch rechtliche Hinweise für die Neuausrichtung der Forststruktur im Land und Antworten auf die Frage, welche Forst-Tätigkeiten künftig unternehmerisch, welche hoheitlich zu bewerten sind.