Landgericht

Das Kind musste zusehen

Im Mordfall Bästenhardt sieht Oberstaatsanwalt Martin Klose eine besonders schwere Schuld des Angeklagten. Der Mann habe sein Opfer, die 31-jährige Mutter einer kleinen Tochter, am 31. Mai 2013 aus Habgier und aus Verdeckungsabsicht umgebracht. Die Verteidigerin will einen Freispruch.

25.06.2014

Von Dorothee Hermann

Tübingen/Bästenhardt. Für Oberstaatsanwalt Martin Klose ist erwiesen, dass der Angeklagte die 31-Jährige am Vormittag des 31. Mai in ihrer Bästenhardter Wohnung mit mehr als 140 Messerstichen getötet hat. „Er ist mit unvorstellbarer Brutalität vorgegangen“, sagte der Oberstaatsanwalt gestern vor dem Schwurgericht Tübingen und forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Der Angeklagt...

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