Landgericht
Das Kind musste zusehen
Im Mordfall Bästenhardt sieht Oberstaatsanwalt Martin Klose eine besonders schwere Schuld des Angeklagten. Der Mann habe sein Opfer, die 31-jährige Mutter einer kleinen Tochter, am 31. Mai 2013 aus Habgier und aus Verdeckungsabsicht umgebracht. Die Verteidigerin will einen Freispruch.
25.06.2014