Tübingen · Prozess

30.000 Euro Strafe für Falschaussage vor Gericht

Nachspiel im Verfahren um die bezahlte Promotionsbetreuung einer Zahnärztin an der Tübinger Uni: Der Mann, der sie an ihren Doktorvater vermittelt haben soll, akzeptierte einen Strafbefehl wegen Falschaussage.

12.07.2022

Von Stephan Gokeler

Die Hauptbeteiligten im Verfahren um eine Promotionsbetreuung an der Tübinger Medizinischen Fakultät (wir berichteten mehrfach) waren auch in einer neuerlichen Verhandlung vor dem Tübinger Amtsgericht wieder geladen, wenn auch mit veränderter Rollenverteilung. Diesmal ging es um die Frage, wer im Jahr 2014 die Vereinbarung über eine Vergütung in Höhe von rund 35000 Euro für den Doktorvater eingef...

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