Hayinger Fassadenstreit

Das „Bunte Haus“ wird nicht genehmigt

Das Landratsamt Reutlingen verlangt, dass der orangegelbe Anstrich des Hayinger Gebäudes weg kommt. Besitzer Georg Bayer hat umgehend Widerspruch angekündigt.

10.06.2017

Von Thomas de Marco

Im Streit um das knallbunte Haus in Hayingen hat das Landratsamt Reutlingen am Donnerstag entschieden: Die Fassade des Gebäudes verstößt gegen das bauordnungsrechtliche Rücksichtnahmegebot. „Nach Vorschrift der Landesbauordnung ist bei der Gestaltung von baulichen Anlagen auf Kulturdenkmale und auf die erhaltenswerte Eigenart der Umgebung Rücksicht zu nehmen“, heißt es in einer Mitteilung. Davon ...

84% des Artikels sind noch verdeckt.