Tübingen · Missbrauch

Landrat Joachim Walter: „Darf sich nicht wiederholen“

Nach dem Urteil gegen einen Pflegevater bezieht das Landratsamt Stellung.

04.03.2021

Von sja

Zum Urteil im Pflegetöchter-Missbrauchsprozess äußert sich Landrat Joachim Walter in einer Mitteilung. „Wir sind tief betroffen angesichts des Leids, das die beiden Pflegetöchter erfahren mussten. Wir hoffen und wünschen den beiden betroffenen jungen Frauen, dass sie auf ihrem weiteren Lebensweg die Kraft finden mögen, über die schrecklichen Erlebnisse hinwegzukommen und mit der Zeit neue Zuversicht schöpfen können.“

Es sei eine bittere Erkenntnis, dass es trotz bestehender Schutzmechanismen nicht gelungen war, den Missbrauch zu erkennen. „Mit dem Wissen, das wir heute haben, hätten wir die Kinder sofort aus der Pflegefamilie genommen.“ Die verurteilte Tat dürfe „nicht dazu führen, dass Pflegefamilien unter Generalverdacht gestellt werden.“

Nicht in böser Absicht gehandelt

Den Vorwurf des Gerichts gegenüber dem Jugendamt, dass zwischen dem Bekanntwerden des Missbrauchsvorwurfs und der Anzeige mehrere Wochen vergingen, in denen der Pflegevater Spuren verwischen konnte, hält Walter für berechtigt: „Ein solches Versäumnis darf sich nicht wiederholen.“ Nachdem sich die jüngere Pflegetochter dem Jugendamt anvertraut hatte, habe man sie sofort aus der Familie herausgenommen. Die Ältere lebte da schon nicht mehr in der Familie. Man habe erst das Mädchen in Sicherheit bringen und sich dann der Klärung der Missbrauchsvorwürfe widmen wollen, so Walter. „Dass es neben den Missbrauchsvorwürfen auch um Kinderpornografie und damit um weitere Straftaten gehen könnte, lag nicht im Blickfeld des Jugendamts.“ Die Mitarbeiter des Jugendamts hätten keinesfalls in böser Absicht gehandelt und nicht durch vorsätzliches Handeln eine Straftat vereiteln wollen.

Der Landrat sehe einen Klärungsbedarf zu den Vorwürfen der Psychologin Heidrun Overberg, „die sich ausschließlich gegen die Pflegemutter richteten“. Vorwürfe gegen den Pflegevater habe Overberg zu keinem Zeitpunkt erhoben. Die von ihr geäußerten Vorwürfe seien in einem Gutachten geprüft worden, das Gunther Klosinski im Auftrag des Familiengerichts Tübingen erstellt hatte. Weder Jugendamtsmitarbeiter noch externe Fachkräfte hätten Hinweise auf Misshandlungen oder gar sexuellen Missbrauch festgestellt.

Dem nun prüfenden Regierungspräsidium habe man Akten zur Verfügung gestellt. Auch dem Jugendhilfeausschuss und dem Kreistag soll Akteneinsicht gewährt werden. Man wolle einen externen Sachverstand einbinden, um den Fall aufzuarbeiten.

Das ungekürzte Statement von Landrat Joachim Walter:

Das Landgericht Tübingen hat mit seinem am heutigen Donnerstag, 4. März 2021 verkündeten Urteil einen wegen sexuellen Missbrauchs seiner beiden Pflegetöchter angeklagten Pflegevater zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Hierzu erklärt Landrat Joachim Walter: „Wir sind tief betroffen angesichts des Leids, das die beiden Pflegetöchter erfahren mussten. Wir hoffen und wünschen den beiden betroffenen jungen Frauen, dass sie auf ihrem weiteren Lebensweg die Kraft finden mögen, über die schrecklichen Erlebnisse hinwegzukommen und mit der Zeit neue Zuversicht schöpfen können“.

Für Landrat Joachim Walter ist das noch nicht rechtskräftige Urteil „klar in seinen Aussagen - zugleich jedoch auch die bittere Erkenntnis, dass es trotz der bestehenden Schutzmechanismen keinem der verschiedenen fachkundigen Beteiligten möglich war, den vom Jugendamt angezeigten und jetzt gerichtlich bestätigten sexuellen Missbrauch durch den Pflegevater im Vorfeld zu erkennen und zu verhindern. Mit dem Wissen, das wir heute haben, hätten wir die Kinder sofort aus der Pflegefamilie genommen. Auch das Gericht hat heute betont, dass es nicht zielführend ist, auf der Basis des heutigen Wissens das Handeln des Jugendamts zu bewerten. Wir verfolgen im Jugendamt uneingeschränkt das Ziel, Kindern die für sie bestmögliche Form der Betreuung zukommen zu lassen.

In einer Pflegefamilie können Kinder, die - wie die beiden betroffenen Pflegetöchter - aus schwierigen familiären Verhältnissen stammen, Geborgenheit und Schutz erwarten. Ich bin dankbar, dass es Menschen gibt, die diese schwierige Aufgabe auf sich nehmen und mit denen das Jugendamt vertrauensvoll zusammenarbeitet. Die nun verurteilte Tat darf nicht dazu führen, dass Pflegefamilien unter Generalverdacht gestellt werden.“

Den Vorwurf des Gerichts gegenüber dem Jugendamt, dass zwischen dem Bekanntwerden des Missbrauchsvorwurfs beim Jugendamt am 31. Januar 2017 und der ersten Abstimmung über die Anzeige bei der Polizei am 27. Februar 2017 durch das Jugendamt vier Wochen vergangen und der Angeklagte bis zur endgültigen Erstattung der Anzeige am 14. März 2017 - also insgesamt sechs Wochen lang - die Möglichkeit gehabt hatte, kinderpornografische Bilder auf seinen Rechnern zu löschen, hält Walter für berechtigt: „Ein solches Versäumnis darf sich nicht wiederholen.“

Nachdem sich die jüngere Pflegetochter dem Jugendamt anvertraut hatte, habe man sie sofort aus der Familie herausgenommen, so Walter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts seien schockiert über die Aussagen des Mädchens gewesen, zumal es sich um eine Pflegefamilie handelte, mit der man viele Jahre - aus damaliger Sicht - vertrauensvoll zusammengearbeitet habe. Die andere Pflegetochter war zu dieser Zeit bereits nicht mehr in der Familie. „Unser Fokus lag darauf, zuallererst das betroffene Mädchen in Sicherheit zu bringen und sich dann der Abklärung der Missbrauchsvorwürfe zu widmen“, so Walter. „Dass es neben den Missbrauchsvorwürfen auch um Kinderpornografie und damit um weitere Straftaten gehen könnte, lag nicht im Blickfeld des Jugendamts“, so Walter.

Der Landrat betont, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts keinesfalls durch vorsätzliches Handeln eine Straftat vereiteln wollten: „Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter unseres Jugendamts hat in böser Absicht bzw. dem Wissen gehandelt, den Angeklagten vor staatlicher Strafverfolgung zu schützen“.

Einige Medien hatten in diesem Zusammenhang berichtet, dass man im Hinblick auf eine mögliche Strafvereitelung nicht mehr gegen das Jugendamt ermitteln könne, weil Verjährung eingetreten sei. „Diese Behauptung trifft rechtlich nicht zu“, stellt Walter klar. Nach dem Strafgesetzbuch würde die Verjährungsfrist bei Strafvereitelung fünf Jahre betragen. Eine Verjährung wäre also - selbst wenn der Vorwurf zutreffen würde - erst im Jahr 2022 gegeben.

Der Landrat sieht nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens Klärungsbedarf hinsichtlich der im Prozessverlauf geäußerten Vorwürfe der Psychologin Heidrun Overberg, die sich ausschließlich gegen die Pflegemutter richteten und die sie erstmals im Jahr 2010 gegenüber dem Jugendamt geäußert hatte. Man habe ihre Vorwürfe gegen die Pflegemutter selbstverständlich ernst genommen und sei diesen auch nachgegangen, so Walter. Vorwürfe gegen den Pflegevater habe Overberg zu keinem Zeitpunkt erhoben.

Die von ihr geäußerten Vorwürfe wurden in einem Gutachten geprüft, welches der anerkannte frühere Lehrstuhlinhaber für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universität Tübingen, Prof. Dr. Gunther Klosinski, im Auftrag des Familiengerichts Tübingen erstellt hatte. Damals verhandelte das Familiengericht zeitgleich über eine Klage der leiblichen Mutter einer der Pflegetöchter auf Herausgabe des Mädchens aus der Pflegefamilie. Prof. Dr. Klosinski, der auch Aussagen von Lehrkräften, Therapeuten und weiteren Akteuren in sein Gutachten einbezogen hatte, kam damals zu dem Ergebnis, dass das Kind in der Pflegefamilie gut und sicher aufgehoben ist. Diesem Ergebnis schloss sich das Familiengericht Tübingen im Juli 2012 an.

„Auch für das Jugendamt gab es keinen Anlass, am Ergebnis des vom Familiengericht bestellten Gutachtens und an der Entscheidung des Familiengerichts selbst zu zweifeln“, so Walter. Darüber hinaus hätten auch die in die Begleitung der Pflegefamilie einbezogenen externen Fachkräfte und auch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts keine Hinweise auf mögliche Misshandlungen oder gar sexuellen Missbrauch festgestellt.

„Die Entscheidungen des Jugendamtes werden nach sorgfältiger Prüfung getroffen und unterliegen fachlich vorgegebenen Standards. So war es auch im vorliegenden Fall. Ungeachtet dessen haben wir selbstverständlich dem Regierungspräsidium Tübingen als unserer Rechtsaufsichtsbehörde die Verfahrensakten vollumfänglich zur Verfügung gestellt, um die notwendige Transparenz im Umgang mit dieser schwierigen Situation zu schaffen“, führt Walter aus. „Darüber hinaus ist es uns ein zentrales Anliegen, unsere Expertise stetig weiterzuentwickeln.“

Ein wichtiger Baustein dieser Weiterentwicklung ist der Aufbau der Jugend- und Familienberatungszentren im Landkreis Tübingen, die bereits seit 2016 an den Standorten Tübingen, Rottenburg und Mössingen ihre Arbeit aufgenommen haben und ein umfassendes und vor allem niederschwelliges Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbieten. Darüber hinaus hat sich in den vergangenen Jahren das Fachkräftenetzwerk im Bereich der Kindeswohlgefährdung erweitert. Im Jugendamt wurde zusätzlich eine Stelle mit dem Schwerpunkt sexueller Missbrauch eingerichtet. „Auch die Kinder- und Jugendhilfe befindet sich in der Notwendigkeit und in dem Bestreben ständiger Weiterentwicklung. Gerade ein solch tragischer Fall verdeutlicht, dass wir niemals mit dem Erreichten zufrieden sein dürfen und uns stetig bemühen müssen, unsere Arbeitsprozesse zu verbessern.“ Neben den bereits getroffenen Maßnahmen will Landrat Walter ergänzend externen Sachverstand einbinden, um den Fallverlauf aufzuarbeiten, aber auch um die bisherige Entwicklung in diesem Bereich zu prüfen und die Strategie für die Zukunft weiter zu optimieren. Dies hatte er - neben dem Angebot einer vollständigen Akteneinsicht - bereits dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Tübingen in dessen nicht öffentlicher Sitzung am 10. Februar 2021 mitgeteilt. „Hierfür werden wir dem Kreistag und dem Jugendhilfeausschuss zeitnah einen Vorschlag unterbreiten“, so Walter.

„Gerade mit Blick auf die hohe Dunkelziffer beim Thema sexueller Missbrauch versuchen wir, durch ein möglichst engmaschiges Netz alles dafür zu tun, dass solche Fälle vermieden werden. Eine hundertprozentige Garantie wird es aber - und dies ist keine neue aber die bitterste Erkenntnis - leider nie geben können“, betont Walter.

Zum Artikel

Erstellt:
04.03.2021, 19:35 Uhr
Lesedauer: ca. 5min 40sec
zuletzt aktualisiert: 04.03.2021, 19:35 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!