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Überhöhte Geschwindigkeit als Unfallursache: Damit müssen Verursacher rechnen

Eine überhöhte Geschwindigkeit gehört zu den häufigsten Gründen, warum es zu einem Unfall kommt.

07.12.2018

Bild: Pixabay

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Dabei kommt es jedoch nicht nur zu teuren Sachschäden, sondern auch zu hohen Bußgeldern, wie auf bussgeldkatalog.de einsehbar ist. Aber noch schlimmer: Auch Menschen kommen zu Schaden, werden verletzt oder im schlimmsten Fall sogar getötet. Statistiken über die Straßenverkehrsunfälle in Deutschland zeigen diese traurige Wahrheit. Es wird vermehrt darüber berichtet, dass Verkehrsrowdys den Straßenverkehr gefährden, Menschen verletzen oder für Sachschäden in großen Höhen sorgen. Eine Geschwindigkeit ist jedoch nicht nur dann überhöht, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Es gibt auch Situationen, in denen das einhalten einer niedrigeren Geschwindigkeit erfordert wird. Dieses nennt sich „Fahren auf Sicht“. Herrscht zum Beispiel eine besonders schlechte Sicht wie starker Nebel oder ist Glatteis vorhanden, dann ist die Geschwindigkeit auch dann überhöht, wenn mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h fährt und sich an die Schilder hält. Andere Verkehrsteilnehmer werden also gefährdet, doch mit welchen Konsequenzen hat der Fahrer nun zu rechnen?

Mit welchen Folgen ist zu rechnen?

Bei einem Unfall gibt es natürlich ganz unterschiedliche Szenarien, sodass es sich nicht immer um einen Zusammenstoß zwischen zwei oder mehreren Parteien handeln muss. So kann auch ein Verkehrsunfall ohne Fremdschaden entstehen, bei welchen nur der Unfallfahrer bzw. dessen Fahrzeug oder Insassen einen Schaden erleiden. Wie genau die Strafen aussehen, hängt nicht nur von der Geschwindigkeit des Verursachers ab, sondern auch vom Unfall an sich. Auch dann, wenn das zu schnelle Fahren bereits festgestellt worden ist, muss zusätzlich bewiesen werden, dass die überhöhte Geschwindigkeit sich auch tatsächlich auf den Unfall selbst und somit auf die Unfallfolgen ausgewirkt hat. Es ist also zu klären, ob der Unfall bei der Einhaltung der Geschwindigkeit ebenfalls passiert wäre oder eben nicht.

Zahlt die Versicherung bei zu schnellem Fahren?

Bild: Pixabay

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Wer mit einer zu hohen Geschwindigkeit bzw. einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Unfall gebaut hat, muss mit mehreren Problemen rechnen. So fragt man sich immer, ob nun die Versicherung den vollen Umfang bezahlt. Das tut sie in der Regel nämlich nicht vollständig. Selbst dann, wenn man den Unfall nicht verursacht hat, jedoch zu schnell gefahren ist, bekommt man oft eine Teilschuld zugesprochen. So kommt in diesem Fall sogar die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung unter Umständen nicht für den kompletten Schaden auf. Sogar die eigene Vollkaskoversicherung kann nun die Leistungen kürzen, sobald man nicht mit der angepassten Geschwindigkeit gefahren ist. Zusätzlich wird man natürlich auch hochgestuft und muss in Zukunft einen höheren Beitrag bezahlen.

Was ist, wenn kein Tempolimit besteht?

Auf vielen deutschen Autobahnen gibt es eine Richtgeschwindigkeit, welche bei 130 km/h liegt. Während einige Bereiche der Autobahn mit festen Vorgaben wie 120 km/h versorgt sind, gibt es auf anderen Autobahnbereichen keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Kommt es jetzt allerdings zu einem Unfall durch zu schnelles Fahren, so kann dem Fahrer eine Teilschuld gegeben werden. Das gilt auch dann, wenn er den Unfall gar nicht verursacht hat. In einem solchen Fall würde die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht den kompletten Schaden bezahlen, sondern nur einen Teil. Somit entsteht also auf jeden Fall ein finanzieller Schaden.

Was passiert, wenn man eine falsche Geschwindigkeit angibt?

Leider geben manche Menschen, die zu schnell gefahren sind, immer wieder die falsche Geschwindigkeit an. Das kann allerdings fatale Folgen mit sich bringen. Besteht der Tatverdacht, dass der Unfall durch ein zu schnelles Fahren entstand, kann das durch einen Gutachter festgestellt werden. Hat man also zum Beispiel angegeben, dass man nur 50 km/h gefahren ist, obwohl es 100 km/h waren, so wird es teuer. In einem solchen Fall muss die Vollkaskoversicherung nicht für den Schaden an dem eigenen Auto aufkommen. Je nach Auto und Schaden kann das also große finanzielle Kosten bedeuten. Zusätzlich handelt es sich bei solchen Angaben um eine Obliegenheitsverletzung. Das bedeutet im Klartext, dass Betroffene damit gegen die Verhaltensvorschriften verstoßen. Diese sind in dem Versicherungsvertrag festgelegt und haben die Folge, dass der Versicherungsschutz verloren geht.

Punkte und Bußgeld

Natürlich müssen Betroffene auch mit Punkten sowie einem Bußgeld rechnen, wenn man durch das zu schnelle Fahren einen Unfall gebaut hat. Alleine bei der reinen Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts beginnen die Bußgelder bei 15 Euro und können bis zu 680 Euro kosten. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h ist mit Punkten in Flensburg zu rechnen und ab 31 km/h wird der Führerschein einkassiert. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften gilt im Gegensatz zu Innerorts eine nicht allzu hohe Gefährdung, daher sind hier Unterschiede zu finden. So beginnt das Bußgeld hier bei 10 Euro und kann bis zu 600 Euro betragen. Bei der Grenzüberschreitung von 21 km/h werden auch hier Punkte in Flensburg fällig. Vom Führerschein verabschieden müssen sich Betroffene allerdings „erst“ ab einer Überschreitung von mindestens 41 km/h.

Den Führerschein abgeben muss man übrigens auch dann, wenn man zwei Mal im Jahr mit einer Überschreitung von 25 km/h erwischt wurde. Dabei muss immer bedacht werden, dass der Entzug des Führerscheins zusätzlich zur eigentlichen Strafe besteht. Besteht also aufgrund einer zu hohen Überschreitung schon ein Fahrverbot, so würde man dieses hinzurechnen.