Urteil

Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind strafbar

Bundesgerichtshof wertet diese Art der Transaktionen als Steuerhinterziehung.

29.07.2021

Von DPA

Karlsruhe. Cum-Ex-Aktiengeschäfte mit Milliardenschäden für den deutschen Fiskus sind als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar. Das entspreche nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden, sondern ergebe sich auch unmittelbar aus dem Gesetz, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verwarf sämtliche Revisionen gegen das bundesweit erste Strafurteil in einem Cum-Ex-Verfahren. Es ist damit rechtskräftig. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil in einem Komplex, der als größter Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik gilt. Jetzt ist klar, dass die strafrechtliche Aufarbeitung weitergehen kann. Die Strafverfolger führen Ermittlungen gegen mehr als 1000 Beschuldigte.

Im konkreten Fall hatte das Bonner Landgericht 2020 zwei Ex-Börsenhändler aus London wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der BGH bestätigte auch, dass einer der Männer Profite in Höhe von 14 Millionen Euro und die in den Skandal verwickelte Privatbank M.M. Warburg mehr als 176 Millionen Euro zurückzahlen müssen. Die bewusst undurchsichtigen Cum-Ex-Transaktionen von Investoren, Börsenhändlern und Banken hatten nur ein Ziel, nämlich bei den Finanzbehörden möglichst große Verwirrung zu stiften. Die Beteiligten ließen sich im großen Stil Kapitalertragssteuer erstatten, die nie gezahlt wurde. Die Gewinne wurden aufgeteilt. dpa/afp

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