Pandemie

Covid-Regeln verunsichern Betriebe

Darf ein Arbeitgeber den Impfstatus eines Mitarbeiters abfragen, sobald dieser in Quarantäne muss? Wie sieht es aus mit der Lohnfortzahlung?

18.09.2021

Von Julia Kling & Caroline Strang

Was tun, wenn ein ungeimpfter Mitarbeiter in Quarantäne muss? Betriebe im Land sind verunsichert. Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Was tun, wenn ein ungeimpfter Mitarbeiter in Quarantäne muss? Betriebe im Land sind verunsichert. Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Baden-Württemberg ist vorgeprescht, andere Bundesländer dürften folgen. Wenn Ungeimpfte in Quarantäne müssen, sollen sie keine Lohnfortzahlung mehr erhalten. Wie gehen die Unternehmen nun mit dieser Ankündigung um und welche Rechte haben sie und Arbeitnehmer?

Wie war die Lohnfortzahlung im Quarantänefall bisher geregelt? „Wenn ein Quarantänefall auftritt, und der Arbeitnehmer deshalb nicht arbeitet, erhält er vom Arbeitgeber grundsätzlich auch kein Geld“, erklärt Reinmar Hagner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Sonntag und Partner in Ulm. Es gebe im Infektionsschutzgesetz aber eine Regelung: Danach kann der Arbeitnehmer eine Geldleistung vom Staat erhalten, mit der der Verdienstausfall ersetzt wird. „Diese Entschädigung wird vom Arbeitgeber vorgestreckt und er kann sich diese wiederum vom Staat erstatten lassen.“ Das gilt im Normalfall für sechs Wochen.

Keine Entschädigung bei Quarantäne von Ungeimpften

Was ändert sich nun und wie wird das rechtlich begründet? Baden-Württemberg hat als eines der ersten Bundesländer beschlossen, bei Quarantäne von Ungeimpften keine Entschädigung zu erstatten. Die Landesregierung verweist dabei auf eine Formulierung im Infektionsgesetz. Dort ist eben auch geregelt: „Wenn sich die Quarantäne durch eine empfohlene Impfung hätte vermeiden lassen, ist ein Entschädigungsanspruch ausgeschlossen“, sagt Hagner. Offenbar habe man das bisher nicht umgesetzt, weil noch nicht alle die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen. „Da soll nun offenbar die Handhabung geändert werden.“

Was raten Arbeitgeberverbände nun ihren Mitgliedern? „Wir empfehlen den Unternehmen, im Falle einer Quarantäne zunächst keine Lohnfortzahlung zu leisten“, sagt Volker Steinmaier, Pressesprecher von Südwestmetall. Das gelte, bis der Beschäftigte den Nachweis erbringe, dass er weiter das Recht darauf habe – „weil er geimpft war oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann“. Wenn er sich nicht erklären will, bekomme er keine Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber trage ja das Risiko, dass der Betrag vom Land nicht erstattet werde. „Dann bleibt das Unternehmen auf den Kosten sitzen oder muss das Geld mühsam wieder eintreiben.“

Was ist, wenn jemand an Corona erkrankt? Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelte weiterhin für alle, sagt Steinmaier. „Also auch wenn ein Ungeimpfter in Quarantäne muss und dort dann wirklich erkrankt, hat er wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung.“

Rechtliche Unsicherheiten bei der Abfrage des Impfstatus

Gibt es eine rechtliche Grundlage, den Impfstatus eines Mitarbeiters, der sich in Quarantäne befindet, abzufragen? In der Tat gebe es rechtliche Unsicherheiten, aber auch Aussagen des Sozial- und Bundesgesundheitsministeriums, die in diesem Fall ein Fragerecht des Arbeitnehmers ablesen, erklärt Steinmaier. Er schränkt allerdings ein: „Wenn die Politik die Rechtslage interpretiert, kann sich die Politik auch mal irren.“ Die Juristen seien derzeit noch sehr vorsichtig.

Wie schätzen Juristen die Abfrage des Impfstatus ein? „Eine Abfrage nach dem Status des Beschäftigten ist aus meiner Sicht derzeit noch nicht möglich“, sagt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, aus der NJR Anwalts- kanzlei in Stuttgart. „Der Arbeitgeber muss die Entschädigung nur dann vorstrecken, wenn der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf die Entschädigung hat. Deshalb wird man dem Arbeitgeber bei Quarantänefällen im Einzelfall zubilligen müssen, dass er nach dem Impfstatus fragt“, sagt der Ulmer Anwalt Hagner. „Das führt meines Erachtens aber nicht zu einer generellen Auskunftspflicht über eine Impfung.“

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Erstellt:
18.09.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 37sec
zuletzt aktualisiert: 18.09.2021, 06:00 Uhr

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