Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler sieht Testpflicht für Beschäftigte.
15.04.2021
Von vor
Laut der „Tübinger Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus“ besteht bei Arbeitgebern mit mehr als 50 Mitarbeitern eine Testpflicht für die Beschäftigten. „Ja, so eine Pflicht kann man dem einzelnen Beschäftigten auferlegen“, sagt der Dußlinger Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler auf TAGBLATT-Nachfrage. Der Einzelne müsse am Arbeitsplatz auf andere Rücksicht nehmen. Deshalb...
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