Klima

CDU: Solarpflicht „sinnvoll“

Auflagen für neue Wohngebäude: Umweltexperte Haser erklärt das Umdenken seiner Partei.

03.07.2021

Von Roland Muschel

Künftig verpflichtender Standard für alle Neubauten im Land: ein Solardach. Foto: Jan Woitas/dpa

Künftig verpflichtender Standard für alle Neubauten im Land: ein Solardach. Foto: Jan Woitas/dpa

Stuttgart. Der neue umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Raimund Haser, macht sich für eine rasche Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Erweiterung der Solarpflicht auf neue Wohngebäude und bei grundlegenden Dachsanierungen stark. „Ich hoffe, dass wir die erweitere Photovoltaikpflicht zum 1. Januar 2022 einführen können. Das wäre mit Blick auf die Klimaziele wichtig“, sagte Haser dieser Zeitung. Eine Photovoltaikanlage sei zwar nicht ganz billig, aber im Vergleich zu den Gesamtkosten eines Neubaus leistbar, zumal sich die Investition binnen zehn Jahren amortisiere und danach sogar ein finanzieller Gewinn winke. „Im Prinzip verpflichten wir die Leute zu etwas, was für sie auch wirtschaftlich sinnvoll ist.“

„Aufwendig und komplizert“

Die Haltung der CDU zu einer Solarpflicht für Wohngebäude war nicht immer so positiv geprägt. Noch in der vergangenen Legislaturperiode war der damalige Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) mit entsprechenden Plänen am Veto des kleineren Koalitionspartners gescheitert. Die CDU akzeptierte damals lediglich eine Pflicht für neue Gewerbegebäude, die zum 1. Januar 2022 greifen soll.

Die Neupositionierung will Haser nicht als Kehrtwende verstanden wissen, sondern als Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen. „Ich bin selbst Betreiber einer Photovoltaikanlage. Nach den alten Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes musste ich eigens ein Unternehmen gründen und die Einkünfte in der Einkommenssteuer angeben. Alles war sehr aufwendig und kompliziert.“ Er habe Untersteller daher gewarnt, dass eine Pflicht für alle Häuslebauer unter diesen Bedingungen nicht umsetzbar sei. „Wir waren nicht gegen Photovoltaik, wir waren unter diesen Umständen gegen eine Pflicht.“ Inzwischen sei die Rahmenbedingungen viel besser, so müssten Einkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen künftig nicht mehr bei der Einkommensteuer angegeben werden.