Zweckentfremdungsverbot zeigt erste Wirkung

Bußgeld-Androhung verringert den Wohnungs-Leerstand in Tübingen

Tübingen registriert erste Erfolge im Kampf gegen den Wohnungs-Leerstand. Bis heute mussten sich 44 Eigentümer von leerstehenden Gebäuden gegenüber der Stadt erklären.

09.06.2017

Von dpa/lsw

Boris Palmer (B 90/Die Grünen) gibt ein Interview. Foto: Silas Stein/Archiv dpa/lsw

Boris Palmer (B 90/Die Grünen) gibt ein Interview. Foto: Silas Stein/Archiv dpa/lsw

Tübingen/Freiburg. „Eine ganze Reihe von Wohnungen ist wieder auf den Markt gekommen, bevor überhaupt Bußgelder angesetzt werden können. Damit bin ich sehr zufrieden“, sagte Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur.

Mindestens zehn Eigentümer haben mitgeteilt, ihre Wohnungen bald zu vermieten oder zu verkaufen. Lediglich neun Gebäude wurden als unbewohnbar beschrieben - eine zumutbare Instandsetzung kann die Stadt aber anordnen. 13 Eigentümer haben sich noch nicht bei der Stadt gemeldet und bekommen eine erneute Frist gesetzt.

Seit Oktober 2016 gilt ein Zweckentfremdungsverbot in Tübingen, wonach Wohnungen nicht leerstehen dürfen. Die Stadt kann bei Verstößen bis zu 50 000 Euro Bußgeld verhängen. Das Thema bewegt: Im Herbst hatten Aktivisten ein Haus in Tübingen besetzt und mit der Aktion auf die Wohnungsnot aufmerksam gemacht. 

Auch Freiburg setzt auf ein Zweckentfremdungsverbot. Bisher sei immer eine Einigung mit den Eigentümern erzielt worden, sagte eine Stadtsprecherin. „Ziel war immer, zweckentfremdeten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, nicht zu strafen.“