Tübingen · Verpackungssteuer

Einige lehnen Alleingang ab

Betriebe und Juristen sind gegen die Verpackungssteuer. CDU, FDP und Tübinger Liste wollen ein bundesweites Einweg-Gesetz abwarten.

04.10.2019

Von Gernot Stegert

illegale Müllablagerung in der Tübinger Friedrichstraße: Mit Pfand auf dem To-go-Teller wäre das vielleicht nicht passiert. Bild: Manfred Hantke

illegale Müllablagerung in der Tübinger Friedrichstraße: Mit Pfand auf dem To-go-Teller wäre das vielleicht nicht passiert. Bild: Manfred Hantke

Für die einen ist eine Tübinger Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen eine Pioniertat, für die anderen ein unnötiger Alleingang kurz vor einer bundesweiten Regelung. Die einen sind Oberbürgermeister Boris Palmer und die AL/Grünen-Fraktion, die anderen die Tübinger Liste, CDU und FDP. Diese haben jetzt beantragt, den Entwurf für eine Tübinger Verpackungssteuer zurückzustellen, „bis 2020 absehbar ist, in welcher Weise die Bundesrepublik die EU-Richtlinie für Einwegplastik gesetzgeberisch umsetzt“.

Die Stadt soll bis dahin nicht untätig bleiben. Der Antrag enthält neben der Verschiebung drei weitere Punkte. Ein Arbeitskreis soll Wege zur Müllvermeidung finden. Die Verwaltung soll Vorschläge für deutlich höhere Ordnungs- und Verwarngelder ausarbeiten und eine Kampagne zu mehr Umweltbewusstsein vorbereiten. Außerdem steht im Antrag: „Nach der Umsetzung der EU-Richtlinie wird es Einwegbesteck aus Kunststoff, Einweg-Plastikteller und weitere Gegenstände wie Strohhalme aus Plastik nicht mehr geben.“

Mittlerweile haben sich über 30 Tübinger Betriebe in einer „Initiative für ein sauberes Tübingen und gegen eine Verpackungssteuer“ zusammengetan. Sie fürchten: „Unser täglicher Betrieb würde operativ, administrativ und finanziell enorm belastet. Zum Teil würden wir in unserem Bestand gefährdet“. Die Initiative hat die Kanzlei Dr. Kroll & Partner um die Erstellung eines Rechtsgutachtens gebeten. Das Ergebnis von 16 Seiten: Die Steuer wäre rechtswidrig. Der Gemeinderat solle sie nicht beschließen. Sonst würde der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Satzung „auf jeden berechtigten Antrag hin für unwirksam erklären“.

Im Ausschuss

Die Verpackungssteuer steht auf der Tagesordnung des Verwaltungsausschusses am Montag, 7. Oktober, ab 17 Uhr im Rathaus. Außerdem geht es um eine Einwohnerbefragung zum Vorrang des Radverkehrs auf der Neckarbrücke, den Haushalt und die Initiative „Sicherer Hafen“.

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Erstellt:
04.10.2019, 18:30 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 50sec
zuletzt aktualisiert: 04.10.2019, 18:30 Uhr

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