Tübingen

Bürgerbegehren

CDU, SPD, und JA legten sich im Rottenburger Gemeinderat auf ein Gewerbegebiet im Herdweg/Galgenfeld fest („Mehrheit für Gewerbe im Herdweg“, 1. März, Rottenburger Seite). Morgen soll die Entscheidung endgültig fallen.

19.03.2018

Von Stefan Schade, Tübingen

Die starke Leserbriefbeteiligung um die Aufstellung neuer Gewerbegebiete in Rottenburg lässt ahnen, dass sehr viele Bürger mit der Planung bisher nicht zufrieden sind. Sollte es zu einem Aufstellungsbeschluss kommen, der den (vielleicht meisten) Bürgern nicht gefällt, rate ich dazu ein Bürgerbegehren durchzuführen und das jetzt schon vorzubereiten.

Das ist einfacher und wirkungsvoller als gedacht: bei 30 700 Wahlberechtigten in Rottenburg braucht man Unterschriften von 7 Prozent, das sind gerade mal 2150 Bürger. Das Unterschriftenformular muss sorgfältig erstellt sein, damit es gültig ist und die korrekt formulierte Fragestellung für den Bürgerentscheid enthalten, zum Beispiel: „Sind Sie dafür, dass der Aufstellungsbeschluss XY (genau benennen) wieder aufgehoben wird?“

Das Begehren muss spätestens drei Monate nach Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein. Hilfe und Informationen bekommt man von der Stadtverwaltung und vom Verein Mehr Demokratie e. V.
in Stuttgart, außerdem empfehle ich das Bürgerhandbuch zur erfolgreichen Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (https://www.mitentscheiden.de/buergerbegehren/handbuch).

Ist das Begehren gültig, muss die Stadt einen Bürgerentscheid dazu durchführen, wenn der Rat das Begehren nicht übernehmen will. Die Argumente pro und contra bekommen alle Wahlberechtigten schriftlich zugeschickt. In jedem Fall gewinnt man Zeit für eine bessere Diskussion und Meinungsbildung um die umstrittene Entscheidung.

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Erstellt:
19.03.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 37sec
zuletzt aktualisiert: 19.03.2018, 01:00 Uhr

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