Kommentar · „Liste der Auffälligen“

Brinks Machtwort ist für die Stadt blamabel

Renate Angstmann-Koch über die „Liste der Auffälligen“

06.10.2020

Von Renate Angstmann-Koch

So etwas gab es noch nie: Der Landesdatenschutzbeauftragte hat der Stadt Tübingen verboten, eine Liste „auffälliger“ Asylbewerber auf der Grundlage polizeilicher Informationen an die Ausländerbehörde zu führen (wir berichteten). Solche Informationen sind zwar zulässig, aber hoch sensibel und dürfen nur für den ursprünglichen Zweck verwendet werden. Für ihren von der Stadt selbst so genannten „str...

89% des Artikels sind noch verdeckt.