Kreis Tübingen · Forst

Brandgefahr im Wald: Forstamt mahnt zur Vorsicht

Die Forstabteilung warnt vor Waldbränden und rät zur Vorsicht.

18.07.2022

Von ST

Symbolbild: ©Comofoto - stock.adobe.com

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Nach den Waldbrandgefahrenstufen des Deutschen Wetterdienstes (1, gering, bis 5, sehr hoch) liegen in den nächsten Tagen die Werte bei Gefahrenstufe 4, das bedeutet: hohe Waldbrandgefahr. Die Waldbesitzer und Förster des Landratsamts Tübingen mahnen angesichts dieser Situation zu besonderer Vorsicht beim Umgang mit Feuer im Schönbuch und Rammert. Förster und Waldbesitzer bitten deshalb die Bürger darum, Waldbrände zu vermeiden, und geben Tipps: Feuermachen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Besondere Vorsicht ist bei starkem Wind geboten. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten. Das Feuer muss immer beaufsichtigt werden und soll vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Offenes Feuer ist nur außerhalb des Waldes mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand erlaubt. Zu beachten sind leicht brennbare trockene Gräser. Grillkohle-Asche soll erst entsorgt werden, wenn sie vollständig abgekühlt ist. Nicht vollständig abgekühlte Asche enthält Glutnester.

Auch Autos, die auf Wiesen, Grünfeldern oder Feldern abgestellt werden, können wegen heißer Katalysatoren zum Brand führen. Daher sollten ausgewiesene Parkplätze genutzt werden. Vom 1.März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot, es sollten keine brennenden Zigaretten aus dem Auto geworfen werden. Jeder Waldbrand, so die Behörde, sollte sofort unter der Notrufnummer 112 gemeldet werden. Auch Waldbesitzer sollen jetzt auf das Verbrennen von Reisig im Wald verzichten, erklärt die Forstabteilung in einer Pressemitteilung. Sollte die Hitze anhalten, werden möglicherweise bestimmte Grillplätze gesperrt.