Tübingen

Wo und wann das nächtliche Alkoholverbot ab Mittwoch gilt

In der Altstadt gilt fortan ein nächtliches Alkoholverbot außerhalb der Gastronomie. OB Palmer ruft abermals zur Nutzung der Luca-App auf.

01.06.2021

Von ST

Menschenansammlungen, wie hier auf dem Tübinger Holzmarkt, will die Stadt unterbinden. Archivbild: Ulrich Metz

Menschenansammlungen, wie hier auf dem Tübinger Holzmarkt, will die Stadt unterbinden. Archivbild: Ulrich Metz

Ab Mittwoch, 2. Juni, gilt in der Tübinger Innenstadt ein nächtliches Alkoholverbot: Zwischen 22 und 4 Uhr darf aus Gründen des Infektionsschutzes, wie es in einer städtischen Pressemitteilung heißt, abseits der Außengastronomie kein Alkohol getrunken werden. Das Verbot gilt nicht nur für den Holzmarkt und den Marktplatz, sondern für die gesamte Altstadt inklusive der Neckarbrücke, nicht aber für die Platanenallee und den alten Botanischen Garten. Der städtische Vollzugsdienst und die Polizei kontrollieren die Einhaltung des Verbots, der aktuellen Kontaktbeschränkungen (maximal zehn Personen aus bis zu drei Haushalten) und der Maskenpflicht in der Fußgängerzone, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

„Ich habe großes Verständnis dafür, dass viele nach den Einschränkungen der vergangenen Monate das gute Wetter nutzen und gemeinsam feiern wollen. Doch wir dürfen jetzt nicht leichtsinnig werden. Die Gefahr durch die Pandemie ist trotz der sinkenden Inzidenzen noch nicht gebannt. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass es in unserer engen Altstadt nicht zu Menschenansammlungen kommt“, wird Oberbürgermeister Boris Palmer zitiert, der eine entsprechende Allgemeinverfügung unterzeichnet hat. Diese schreibt zudem vor, dass die Gastronomie und der Einzelhandel im gesamten Stadtgebiet den Kunden einen Check-in mit der Luca-App anbieten müssen. Davon ausgenommen sind Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf, die auch in der Bundesnotbremse geöffnet waren.

Palmer appelliert an alle Kunden, die Luca-App zur Erfassung der Kontaktdaten zu nutzen – in der Gastronomie und auch im Einzelhandel, obwohl dort die Erfassung der Kontaktdaten derzeit nicht mehr verpflichtend ist. „Der Check-in mit der App ist mit einem Klick getan und macht eine schnelle Kontaktverfolgung möglich, wenn sie notwendig werden sollte. Daran muss allen gelegen sein, die jetzt wieder einkaufen und ins Restaurant gehen wollen.“