Rottenburg · Amtsgericht

Bewährungsstrafe für Corona-Betrug

Weil sie zu Unrecht Kurzarbeitergeld beantragt hatte, ist die Kaufmännische Geschäftsführerin einer Rottenburger Firma zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden.

11.03.2024

Von Philipp Koebnik

Um den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu begrenzen, erleichterte der Bundestag zu Beginn der Corona-Krise die Kurzarbeit: Unternehmen konnten die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten verringern, den entstehenden Lohnausfall ersetzte der Staat zum Teil durch Kurzarbeitergeld. Über die Gefahr, dass Firmen tricksen und betrügen, wurde von Anfang an diskutiert. Allerdings: Besonders engagiert zog die Bundes...

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