Tübingen

Betrunken auf E-Scooter: Zwei Führerscheine weg

Innerhalb kurzer Zeit sind am frühen Donnerstagmorgen in Tübingen eine 25-Jährige und ein 24-Jähriger auf ihren E-Scootern aus dem Verkehr gezogen worden.

25.05.2023

Von ST

Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte keinen Alkohol trinken. Sonst ist der Führerschein in Gefahr. Archivbild: Ulrich Metz

Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte keinen Alkohol trinken. Sonst ist der Führerschein in Gefahr. Archivbild: Ulrich Metz

Gegen 4.20 Uhr war die Frau, die mit ihrem Elektroroller in der Herrenberger Straße unterwegs war, einer Polizeistreife aufgefallen und kontrolliert worden. Da ein Alkoholtest einen vorläufigen Wert von etwa 1,2 Promille ergab, musste sie eine Blutprobe und ihren Führerschein abgeben. Gleich erging es dem Mann, der gegen 4.50 Uhr am Haagtorplatz kontrolliert wurde. Er hatte einen Atemalkoholwert von etwa 1,4 Promille. Auch ihm wurden eine Blutprobe und der Führerschein abgenommen. Beide sehen nun einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entgegen.

Gleiche Alkohol-Grenzen wie beim Autofahren

Die Polizei weist in ihrer Meldung ausdrücklich auf die Rechtslage hin: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, weshalb dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren gelten. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, bei der ein Bußgeldbescheid, meist in Höhe von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister folgen. Wer mit 1,1 Promille und mehr Alkohol im Blut E-Scooter fährt, begeht eine Straftat. Die kann auch schon vorliegen, wenn man mit 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration den E-Scooter nutzt und dabei fahrauffällig wird. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt auch auf dem E-Scooter das absolute Alkoholverbot.

Einige Fachleute und Verbände hatten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar eine Anlehnung der Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer an die von Fahrradfahrern gefordert, am Ende sprach sich der mit dem Thema befasste Arbeitskreis aber dagegen aus.