Abgas-Skandal

Betrugsdiesel weiterhin im Verkehr

Laut Umwelthilfe werden nach wie vor Pkw mit illegalen Abschalteinrichtungen zugelassen.

15.04.2021

Von DOROTHEE TOREBKO

Eine Sonde im Auspuff misst die Abgaswerte. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Eine Sonde im Auspuff misst die Abgaswerte. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Berlin. Der Diesel-Skandal nimmt kein Ende: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am Mittwoch in Berlin vorgeworfen, Millionen Betrugsdiesel im Straßenverkehr zu dulden. Die Anschuldigungen der Umweltschützer gehen auf eine eigene Untersuchung zurück, wonach die Diesel-Fahrzeuge den erlaubten Stickoxidwert teils um das 18-Fache überschreiten.

Die Deutsche Umwelthilfe untersuchte in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) in den Wintermonaten Abgaswerte von Dieselautos auf der Straße. Die Ergebnisse: Sank die Außentemperatur, stiegen bei vielen Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 die Stickoxidemissionen extrem an.

Beim Audi 5 3.0 TDI Sportback lag der Durchschnittswert über 2000 Mikrogramm pro Kilometer, erlaubt sind 180 Mikrogramm pro Kilometer. Auch der CO2-Wert lag 36 Prozent über dem offiziellen Wert von Audi. Beim Kleintransporter VW T5 2.0 TDI California lag der durchschnittliche Stickoxidwert bei über 1300, erlaubt sind 280 Mikrogramm pro Kilometer.

Als „sauber“ zugelassen

Die Modelle wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jedoch als „sauber“ zugelassen. Für die Umwelthilfe bedeutet dies: Die zugelassenen Autos weisen illegale Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung auf. Im Labor halten sie die Grenzwerte ein, auf der Straße aber nicht. Die Umwelthilfe bezieht sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember.

Der EuGH hatte geurteilt, dass Software zur Schönung von Abgaswerten bei Zulassungstests illegal ist. „Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, das Urteil umzusetzen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Das hieße, die Modelle stillzulegen oder nachzurüsten.

Das Bundesverkehrsministerium wies die Vorwürfe zurück. Das EuGH-Urteil richte sich nicht gegen Deutschland, sondern betreffe ein französisches Strafverfahren. Zudem bestätige das Urteil die bisherige Anwendung der europäischen Vorschriften durch das KBA. Dorothee Torebko