Tübingen/Reutlingen · Polizei

Betrug durch falsche Geschäftsführer

Die Beamten warnen vor der bekannten Masche, die zuletzt in den Kreisen Tübingen und Reutlingen funktionierte.

13.02.2020

Von ST

In den vergangenen Tagen hat es zwei „schadensträchtige Betrugsstraftaten“ gegen ein Unternehmen aus dem Kreis Reutlingen und eine Stiftung aus dem Kreis Tübingen gegeben, teilt die Polizei mit. In beiden Fällen wurden E-Mails an Mitarbeiterinnen geschickt, die über entsprechende Befugnisse im Rechnungswesen verfügten. In den Schreiben gab sich der jeweilige Verfasser als Geschäftsführer beziehungsweise Vorgesetzter aus und wies Geld-Überweisungen auf ausländische Konten an. Beide Mitarbeiterinnen kamen nach Polizeiangaben den schriftlichen Anweisungen nach und tätigten die verlangten Transaktionen von hohen Geldbeträgen. Die Kripo Esslingen ermittelt gegen Unbekannt.

Seit Jahren ist die „Geschäftsführermasche“ bekannt: Mit geringfügigen Abweichungen ist das Vorgehen der Betrüger eigentlich immer dasselbe. Oft nutzen die Täter die tatsächliche Abwesenheit von Vorgesetzten aus, wenn sie die Geldforderungen in den fingierten E-Mails an die überwiegend mittelständischen Betriebe senden. Selten gibt es telefonische Kontaktaufnahmen. Meist wird in dem Schriftverkehr zudem vorgegaukelt, dass die Sache größter Geheimhaltung unterliege und äußerst dringlich sei. In den Mails teilt der vermeintliche Chef außerdem mit, er sei telefonisch nicht erreichbar, um eine direkte Kontaktaufnahme des Beschäftigten mit dem Vorgesetzten zu verhindern.

Die Polizei rät, beim Eingang derartiger E-Mails oder Anrufe vor einer entsprechenden Transaktion unbedingt persönlichen Kontakt mit der Firmenleitung aufzunehmen und die E-Mail-Adresse genau zu prüfen. Oft weicht sie nur leicht von einer tatsächlich existierenden Adresse ab. In vielen Fällen finden auch Vorabklärungen der Täter im Internet statt. Es ist darauf zu achten, welche Infos über Firmenstrukturen und handelnde Personen dem Internet zu entnehmen sind. Bei einem Betrugsverdacht oder Ungereimtheiten sollte die Polizei informiert werden.

Zum Artikel

Erstellt:
13.02.2020, 17:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 49sec
zuletzt aktualisiert: 13.02.2020, 17:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!