Unwägbarkeiten vor Gericht

Betreiber des Pflegeheims Roseck kommen mit blauem Auge davon

Es war vermutlich der letzte Akt der Geschichte von Schloss Roseck als Pflegeheim: Gestern stellte das Tübinger Amtsgericht das Betrugsverfahren gegen die Verantwortlichen der Pflegegesellschaft Roseck gegen eine Geldauflage ein.

13.05.2016

Von Uschi Hahn

Jahrelang war das denkmalgeschützte Schloss über Unterjesingen in den Schlagzeilen. Die Besitzer, eine aus Sulz am Neckar stammende Unternehmerfamilie, betrieb dort seit 2007 nicht nur ein Pflegeheim, sondern auch einen Mostbesen und veranstaltete Events. Immer wieder gerieten sie dabei mit dem Gesetz, mit dem Ordnungsamt und der Heimaufsicht im Tübinger Landratsamt in Konflikt.

Es ging so weit, dass das Landratsamt im Jahr 2011 den Heimbetrieb unter anderem wegen wiederholter Nichteinhaltung von Auflagen untersagte. Eine Entscheidung, die der Verwaltungsgerichtshof Mannheim allerdings kassierte.

Im Januar 2014 schließlich wurde der Pflegeheim-Betrieb, bei dem die drei Angeklagten in unterschiedlichen Konstellationen die Geschäfte führten, eingestellt. Inzwischen lebt die geschiedene Mutter in England. Sohn und Schwiegertochter sind mit ihrem Kind zurück nach Sulz gezogen, arbeiten als Angestellte in einer Zeitarbeitsagentur.

Und doch hat die Vergangenheit die drei noch einmal eingeholt. Kurz vor der Verjährungsfrist mussten sie sich vor dem Amtsgericht wegen besonders schwerem, gewerbsmäßigem Betrug verantworten. Laut Anklage haben sie in der Zeit zwischen September 2009 und Mai 2011 in ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer der Pflegegesellschaft Monat für Monat bei drei Heimbewohnern einen Investitionskostenanteil zwischen 440 und 490 Euro abgerechnet, obwohl die Zimmer, in denen die Pflegebedürftigen untergebracht waren, planungsrechtlich nicht als Heimplätze genehmigt waren. Es handelte sich um die sogenannten Mauerhäuser, die von den Behörden unter anderem wegen Brandschutzmängeln als ungeeignet für die Unterbringung pflegebedürftiger Menschen eingestuft wurden.

Anzeige hatte das Landratsamt in Böblingen erstattet. Weil die drei Heimbewohner Sozialhilfe empfingen, übernahm der Landkreis Böblingen die Kosten für die Unterbringung auf Schloss Roseck, das zu den günstigsten Pflegeheimen in der Region gehörte. Die nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Böblinger Sozialbehörden in Betrugsabsicht gestellten Rechnungen summierten sich auf rund 30 000 Euro.

Die drei Angeklagten hüllten sich zu den Vorwürfen in Schweigen. Aber es ist davon auszugehen, dass die Vorhalte stimmen – zumindest was die Fakten und Summen betrifft. „Dass es keine Genehmigung gab, gestehe ich zu“, sagte der Hamburger Wirtschaftsanwalt Dr. Gerd Kohlhepp der 52-Jährigen, die bis 2011 die Geschäfte der Pflege GmbH gemeinsam mit ihrem Sohn geführt und den Job dann an ihre Schwiegertochter abgegeben hatte. Und dennoch herrschte im Gerichtssaal Ratlosigkeit.

Denn Fakt ist auch, dass das Böblinger Landratsamt die Summe von den Angeklagten nie zurückforderte. Es gab zwar eine Anhörung in der Sache, bei der auch ein Tübinger Verwaltungsrechtler um eine Einschätzung gebeten wurde. Der aber befand die Rechnungen für die Unterbringung in den nicht genehmigten Pflegezimmern „so in Ordnung, wie sie gestellt wurden“, so der Anwalt. „Sonst hätte es eine Rechnung für Betreutes Wohnen gegeben und die wäre deutlich höher gewesen.“ Seit 2012 habe sich die geprellt gefühlte Behörde nicht mehr gemeldet. „Still ruht der See“, sagte dazu der eloquente Hamburger Advokat.

Womöglich, so Richterin Sabine Altemeier, liegt das daran, dass das Sozialamt in Böblingen „mal abwarten wollte“, wie das Strafverfahren ausgeht. Sie jedenfalls wusste nicht so recht, wie sie das mit den Investitionskosten beurteilen sollte. Auch die Staatsanwältin Bettina Winckler sprach schließlich von „vielen Unwägbarkeiten“ in dem Verfahren, das sie kurzfristig übernommen hatte.

Viel zu holen ist bei den Angeklagten offenbar eh nicht. Den Pflegeheimbetrieb habe die Familie „aus wirtschaftlichen Gründen“ eingestellt, so der Anwalt, der gleich noch ein paar Seitenhiebe austeilte – zum Beispiel gegen die „Presse“, die er mitverantwortlich machte für das Scheitern der Sulzer Familie in der Pflegebranche. Doch auch die Heimaufsicht im Tübinger Landratsamt bekam ihr Fett weg. Sie habe die „Überbelegung geduldet“, wegen der die ungenehmigten Mauerhäuser bis zum Schluss als Pflegezimmer herhalten mussten.

Bereits zu Beginn hatte der Anwalt vorgeschlagen, das Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen. „Mit großem Bauchweh“ ließ sich die Staatsanwältin darauf ein. Die Richterin, die „von Anfang an nicht glücklich war mit dem Verfahren“, setzte für den 34-jährigen Angeklagten 6000, für seine ein Jahr jüngere Frau 3000 und für die nach eigenem Bekunden mittellose Mutter 1000 Euro fest, die sie innerhalb von einem halben Jahr an die Staatskasse zahlen müssen. „Wenn Sie zahlen, ist es erledigt“, sagte die Richterin. „Wenn nicht, treffen wir uns wieder und machen Grund.“

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Erstellt:
13.05.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 15sec
zuletzt aktualisiert: 13.05.2016, 01:00 Uhr

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