Krankenbesuche wieder möglich

Die Besucherregeln am Tübinger Uniklinikum werden gelockert

Krankenbesuche sind wieder in größerem Umfang möglich.

25.08.2021

Von ST

Lange durften hier keine Besucherinnen und Besucher kommen: eine Station in den Tübinger CRONA-Kliniken. Archivbild: Ulrich Metz

Lange durften hier keine Besucherinnen und Besucher kommen: eine Station in den Tübinger CRONA-Kliniken. Archivbild: Ulrich Metz

Besuche von kranken Angehörigen am Universitätsklinikum Tübingen sind wieder in größerem Umfang möglich. „Die neue Verordnung der Landesregierung ermöglicht es uns nun wieder, mehr als nur eine Besuchsperson pro Tag zuzulassen“, so Klinik-Chef Prof. Michael Bamberg. Sicherheitsvorkehrungen und Hygieneregeln müssen von den Besuchern und Besucherinnen nach wie vor strikt beachtet werden.

Angekündigt hat die baden-württembergische Landesregierung die gelockerten Besuchsregelungen in Krankenhäusern erst am Abend des 24. Augusts. Nun hat die Task-Force Corona am Uniklinikum schnell Regelungen getroffen, die vom 26. August an Krankenbesuche – wenn auch eingeschränkt – wieder in größerem Umfang ermöglichen. Neben der Abstandsregelung müssen sich Besuchspersonen auch an die Maskenregel halten, ein Mund-Nasen-Schutz reicht aus. Dieser wird an den Einlasskontrollen ausgegeben. In einzelnen, sensiblen Stationen können unter Umständen weitergehende Beschränkungen der Besuchszeit und der Personenzahl bestehen. In der Kinderklinik sind mehrere Besuchspersonen gleichzeitig zugelassen.

Allgemeine Besucherregelung

  • Jeder Patient und jede Patientin darf täglich zwischen 13 und 18 Uhr Besuch empfangen.
  • Besuchspersonen müssen grundsätzlich geimpft, genesen oder getestet sein. Ein negativer Antigen-Schnelltest hat für den Einlass ins Klinikum eine Gültigkeit von 24 Stunden, ein negativer PCR-Test 48 Stunden.
  • Eine maximale Besucherzahl pro Tag gibt es nicht mehr, jedoch darf sich maximal eine Person bei einem erkrankten Angehörigen befinden.

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Erstellt:
25.08.2021, 19:09 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 39sec
zuletzt aktualisiert: 25.08.2021, 19:09 Uhr

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