Corona

Beschwerden gegen Masken abgewiesen

Eltern mehrerer Grundschüler sind mit Eilanträgen gegen die Regelung im Südwesten nicht erfolgreich.

23.04.2021

Von LSW

Mannheim. Zehntausende Grundschüler im Südwesten müssen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) weiter Corona-Schutzmasken tragen. Eilanträge von fünf Grundschülern aus dem Raum Karlsruhe und aus den Kreisen Biberach, Böblingen und Rhein-Neckar gegen die Maskenpflicht hat das Mannheimer Gericht abgelehnt.

Die seit dem 22. März geltende Regelung sei rechtmäßig, teilte der VGH am Donnerstag mit. Es habe eine Häufung von Infektionen an Schulen gegeben. Das Land dürfe nach dem aktuellen Forschungsstand diese Maßnahme als geeignetes Mittel sehen, um Infektionsketten zu unterbinden. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Nach Angaben des Landesgesundheitsamtes gab es seit Anfang des Jahres 121 Ausbrüche an Schulen mit 563 Infektionen. Gesundheitsgefahren durch das Tragen der Masken seien nach aktuellem Erkenntnisstand nicht zu befürchten, so die Richter. Es gebe speziell für Kinder angepasste medizinische Masken; der Umgang mit ihnen sei einfach zu erlernen. Das Argument der Antragsteller, das Tragen der Maske über Stunden sei unzumutbar, wies der VGH zurück.

Auch mit der neuen Testpflicht an Schulen befassen sich bereits Verwaltungsrichter. Am VGH ist ein Verfahren dazu anhängig und ein weiteres am Verwaltungsgericht Stuttgart. dpa/hab