Beratung statt Zeigefinger

Bericht der Lebensmittelüberwachung zeigt positive und abschreckende Beispiele

Es gab ein Verwarnungsgeld, 38 Bußgeld- und ein Strafverfahren: Die Lebensmittelüberwachung des Landratsamts hat im vergangenen Jahr 3358 Mal Betriebe wie Metzgereien oder Gaststätten kontrolliert. In vielen Fällen war sie aber auch unterwegs, um zu beraten.

15.03.2016

Von Renate Angstmann-Koch

Offene Gefäße auf dem Boden fanden die Kontrolleure vor. Bild: Landratsamt

Offene Gefäße auf dem Boden fanden die Kontrolleure vor. Bild: Landratsamt

Kreis Tübingen. Die Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte des Landkreises haben im Jahr 2015 etwa 35 Prozent, also ein gutes Drittel aller in Frage kommenden Betriebe überwacht. Die Zahlen gehen aus dem gestern veröffentlichten Jahresbericht der Behörde hervor. Bei 41 Prozent der Kontrollen wurden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt.

In den meisten Fällen handelte es sich dabei aber nur um kleinere Hygienemängel, unzureichende Eigenkontrolle oder unzureichende Kennzeichnung von Lebensmitteln. Nur nach 1,2 Prozent der Kontrollen gab es Strafen. 64 Mal schränkte die Behörde den Verkauf oder Betrieb ein, um Verbraucher zu schützen.

Die Kontrolleure ließen auch 935 Proben von Lebensmitteln, gelegentlich von Bedarfsgegenständen, Tabak oder Kosmetika nehmen. Etwas mehr als 17 Prozent wurden beanstandet. Etwa 13 Lebensmittel waren nicht zum Verzehr geeignet.

Zu einem Schwerpunkt der Abteilung Veterinärwesen und Lebensüberwachung entwickelt sich aber auch immer mehr die Beratung. „Es ist uns ein Anliegen, nicht mit dem erhobenen Zeigefinger, sondern präventiv vorzugehen“, sagt Martina Guizetti, die Pressesprecherin des Landratsamts. So gehen die Hygiene-Spezialisten etwa auf Vereinsfeste oder Straßenmärkte, um Tipps für den richtigen Umgang mit Lebensmitteln zu geben. Sie beraten auch Erzieherinnen, Eltern, Vereinsvertreter oder andere Ehrenamtliche und bieten Weiterbildung an.

In ihrem Bericht zeigt die Lebensmittelüberwachung auch Fotos von einer Reihe guter und oft kreativer Beispiele, die sie bei ihren Kontrollen vorgefunden hat und die erklären, wie man klassische Hygieneprobleme in den Griff kriegen kann:

In Metzgereien beanstanden die Kontrolleure immer wieder Kisten, die auf dem Boden und später auf Arbeitsplatten stehen. Ein Betrieb hat einen rollbaren Metallrahmen gebaut, in den man die Kisten ohne Bodenberührung schieben und herausnehmen kann. Probleme machen in Metzgereien auch oft Lackschürzen, deren Falten an Wandhaken nicht richtig trocknen, so dass sie Schimmel ansetzen – oder Maschineneinsätze, die dann rostig werden. Manche Betriebe haben eigens Vorrichtungen konstruiert, solche Gegenstände aufzuhängen.

Als nachahmenswert wird auch eine Kindergartenküche gezeigt. Die Leiterin der Einrichtung fragte die Behörde um Rat. Die Küche dient sowohl der Essensausgabe als auch dazu, mit den Kindern zu kochen. Es wurde eine Küchenzeile in U-Form entwickelt, bei der die Kinder von einem Podest aus mithelfen können, aber nicht unmittelbar in den Hygienebereich gelangen.

Vorbildlich fanden die Kontrolleure auch eine Wildkammer, die sie 2015 abnahmen. Der kleine Raum ist komplett gefliest, gut ausgeleuchtet, mit Edelstahl-Mobiliar leicht zu reinigen, hat Warmwasser und Insektenschutz an den Fenstern – neben ausreichenden Kühlmöglichkeiten.

Was anderswo zu beanstanden war, entspricht der üblichen Bandbreite: überlagerte Lebensmittel, Schimmel auf Fleisch, verfluste Ventilatoren, rostige Küchengeräte, völlig vereiste Kühlfächer, verdreckte Dunstabzugshauben oder Fugen.

Keine Preisschilder am Käsestand

Einige Beanstandungen laufen unter der Rubrik Verbrauchertäuschung. Die Lebensmittelkontrolleure wiesen den Inhaber eines Marktstandes darauf hin, dass bei seiner durchaus ansehnlichen Käseauswahl die Preisangaben fehlten – die jedoch vorgeschrieben sind, damit Kunden vergleichen können. Bei einer erneuten Kontrolle war die Lage unverändert. Weil die Verkaufstheke nicht ordentlich gereinigt war, eröffneten die Kontrolleure ein Bußgeldverfahren. Bei einer Nachkontrolle sechs Wochen später „bot sich leider das gleiche Bild“, heißt es in ihrem Bericht. Erst das zweite, deutlich höhere Bußgeld habe gewirkt. Die Lebensmittelüberwachung ging auch Beschwerden von Verbrauchern nach. So etwa dem Hinweis, ein Wirt habe einem Gaststättenbesucher ein Glas Leitungswasser mit der Begründung verweigert, die Wasserleitungen seien in schlechtem Zustand. Das erwies sich aber bei der Kontrolle als vorgeschoben: Der Wirt wollte lieber ein anderes Getränk verkaufen als Leitungswasser abgeben.

Von wegen Schinken

Bei der Routinekontrolle einer Gaststätte stellte die Behörde fest, dass auf der Speisekarte zwar „Schinken“ als Zutat vieler Gerichte aufgeführt war, das verwendete Produkt jedoch nur 56 Prozent Schweinefleisch und ansonsten Kartoffelstärke und Sojaeiweiß enthielt. Das gilt als Verbrauchertäuschung, der Inhaber der Gaststätte hat nun ein Bußgeldverfahren am Hals.

Eine tolle Vorrichtung, Lackschürzen hygienisch zu trocknen. Bild: Landratsamt

Eine tolle Vorrichtung, Lackschürzen hygienisch zu trocknen. Bild: Landratsamt

Die Sache mit dem Eierbrötchen

Die Lebensmittelkontrolleure wurden hellhörig, als eine Mutter sich bei ihnen per E-Mail und mit Fotos beschwerte: Ihr Kind habe vom Sommerferienprogramm ein Brötchen mit nach Hause gebracht, dessen Belag aus hartgekochtem Ei grüne Flecken hatte. Bei einer Kontrolle der Bäckerei, aus der das Brötchen stammte, fanden sich aber keine Hygienemängel. Allerdings habe man solche Farbveränderungen schon einmal bei Sonnenblumenkernbrötchen mit hartgekochtem Ei beobachtet.

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt,, von der Lebensmittelüberwachung alarmiert, legte sofort eine Versuchsreihe an. Der Hinweis der Bäckerei erwies sich als Treffer: Beim Kontakt von Sonnenblumenkernen, die einen relativ hohen Kupfergehalt haben, oder mit Kupferdrähten zeigten sich genau solche Verfärbungen.

Sie seien zwar wohl nicht gesundheitsschädlich. Die Bäckerei wolle aber ihre Sonnenblumenkern-Brötchen aus optischen Gründen künftig anders belegen.

Zum Artikel

Erstellt:
15.03.2016, 23:03 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 19sec
zuletzt aktualisiert: 15.03.2016, 23:03 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter los geht's
Nachtleben, Studium und Ausbildung, Mental Health: Was für dich dabei? Willst du über News und Interessantes für junge Menschen aus der Region auf dem Laufenden bleiben? Dann bestelle unseren Newsletter los geht's!