Rottenburg

OB-Wahl: Benachrichtigung gilt auch für die Stichwahl

In einem Wahllokal wurden die Wahlbenachrichtigungen beim ersten Wahlgang am Sonntag irrtümlich einbehalten – und nun nochmal verschickt.

22.03.2024

Von Michael Hahn

Im Wahllokal Moriz-Gemeindehaus hat es am vergangenen Sonntag eine Panne gegeben: Die ehrenamtlichen Wahlhelfer behielten die Wahlbenachrichtigungen ein, die man vorzeigt, bevor man den eigentlichen Stimmzettel ausgehändigt bekommt. So ist es bei anderen Wahlen üblich – beispielsweise für den Landtag oder den Bundestag.

Doch bei Oberbürgermeisterwahlen gilt eine andere Regel: Hier gelten die Wahlbenachrichtigungen, die das städtische Wahlamt bereits im Februar an alle 33700 Rottenburger Wahlberechtigten verschickt hat, gleich für zwei Wahltermine: Für den ersten Wahlgang am vergangenen Sonntag und für die etwaige Stichwahl am 7. April – so ist es jetzt ja
auch gekommen. Daher hätten
die ehrenamtlichen Wahlhelfer diese Wahlbenachrichtigungen am Sonntag gleich wieder aushändigen müssen: für den Fall der Fälle.

Der frühere FDP-Stadtrat Klaus Bucher hatte das TAGBLATT auf den Fehler hingewiesen. Auf Nachfrage bestätigte die städtische Pressesprecherin Birgit Reinke die Panne. Man habe sie noch im Laufe des Sonntags bemerkt und von da an selbstverständlich auch die Wahlbenachrichtigungen wieder ausgehändigt. Die irrtümlich einbehaltenen Benachrichtungen habe das Bürgerbüro dann Anfang der Woche an die Betroffnenen per S-Mail zurückgeschickt. Auch Bucher hat seine Wahlbenachrichtigung am gestrigen Freitag erhalten. Insgesamt hatten am Sonntag 441 Rottenburger ihre Stimme im Moriz-Gemeindehaus abgegeben.

Pressesprecherin Reinke weist darauf hin, dass man immer auch ohne Wahlbenachrichtung abstimmen kann. Die Wahlbenachrichtigung ist zunächst einmal eben genau das: eine Benachrichtigung, keine Wahl-Berechtigung. Der Brief vom Wahlamt informiert über das jeweilige Wahllokal, über den oder die Wahltermine (samt Uhrzeiten) und darüber, wie man bei Bedarf Briefwahl-Unterlagen anfordern kann – beispielsweise, indem man den auf der Rückseite abgedruckten QR-Code abscannt.

Viele benutzen die Wahlbenachrichtigung auch, um sich im Wahllokal auszuweisen. Das geht aber auch mit anderen amtlichen Dokumenten, beispielsweise mit dem Personalausweis. Bei der Stichwahl am 7. April wird die Wahlbenachrichtigung dann tatsächlich einbehalten – denn einen weiteren Wahlgang wird es nicht mehr geben.