Fußball · Kommentar

Beleidigendes Husten

05.08.2020

Von DIANA PRUTZER

London. Der Tag wird kommen, an dem ein Husten in die Fußball-Geschichtsbücher neben die Kopfnuss von Zinedine Zidane und den Nackenspucker auf Rudi Völler eingeht. Der Moment, in dem sich der erste Spieler vom Platz gehustet hat. Denn Fußballer können künftig wegen absichtlichen Hustens in Richtung Schiedsrichter oder anderer Spieler die Rote Karte erhalten. Schwierige Zeiten erfordern besondere Maßnahmen, dachten die Regelhüter des International Football Association Board (Ifab) wohl als sie die Richtlinie zum Schutz vor dem Coronavirus ins Regelwerk aufnahmen.

Das Husten als Grobes Foul oder Tätlichkeit? Nein, der Verband stuft das absichtliche Vergehen auf einer Ebene mit mündlichen oder gestenreichen Beleidigungen ein. Bei einem eindeutigen Versehen und genug Abstand müsse der Schiedsrichter nicht eingreifen. Jedoch, wenn der Spieler nahe genug ist und „eindeutig offensiv“ wird.

Klar, wer andere absichtlich anhustet verhält sich unsportlich, ob auf dem Rasen oder abseits davon. In Corona-Zeiten hält das manch einer womöglich für so dreist wie die Spuckattacke von Frank Rijkaard bei der WM 1990. Doch am Ende entscheidet allein der Schiedsrichter – über die laut Ifab „wahre Natur“ des Hustens und, ob es „routinemäßig“ oder „absichtlich“ erfolgt. Der Kölner Keller muss sich wohl auf einige Fälle gefasst machen.