Belästigung verbieten

Kommentar zu ungebetenen Vertretern

Unangekündigte Vertreterbesuche sind unbeliebt. Viele Menschen halten sie für einseitig, befürchten, übers Ohr gehauen zu werden, und fühlen sich belästigt.

17.02.2021

Von Thomas Veitinger

Warum spielt der Direktvertrieb für Unternehmen dann dennoch eine wichtige Rolle? Ganz einfach: Er ist erfolgreich.

Auch wenn es anders wirken mag, vor der Tür stehen meist geschulte Verkaufsprofis, die nur eines wollen: die Unterschrift unter einem Vertrag, damit sie ihre Provision einstreichen können. Dabei gehen sie mehr oder weniger skrupellos vor. Es sind auch oft nicht Mitarbeiter der Unternehmen, deren Logo auf ihren Jacken oder Ausweisen erscheint, sondern Angestellte von spezialisierten Sub-Unternehmen, die ihren Auftraggebern eine hohe Erfolgsrate versprechen.

Wenn aber zwischen dem Wunsch der Kunden und dem wirtschaftlichen Vorgehen der Unternehmen eine so große Lücke klafft wie bei Haustürgeschäften, dann läuft etwas schief. Die Politik hat dies auch grundsätzlich erkannt. In der deutschen Umsetzung einer EU-Richtlinie für diesen Bereich kommt aber das Wort „Haustürgeschäft“ gar nicht vor. Hier wurde die Möglichkeit versäumt, ungebetenen Besuchern enge Grenzen zu setzen – oder sie ganz zu verbieten. So ist Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung verboten. Warum das bei Wohnungsbesuch nicht gilt, leuchtet nicht ein.

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Erstellt:
17.02.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 32sec
zuletzt aktualisiert: 17.02.2021, 06:00 Uhr

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