Lieber verschenken bevor alles vergammelt

Bei der TAGBLATT-Obstbörse können Gütle-Besitzer Bäume und Sträucher zum Abernten freigeben

Kirschen, Beeren, Streuobst – auch Kartoffeln, Kohlrabi oder Kopfsalat sind erlaubt. Einzige Bedingung bei der Tagblatt-Obstbörse: Die Früchte müssen verschenkt werden, verkaufen ist verboten.

01.08.2021

Von hz

Auf manchem Gütle brechen zur Erntezeit die Obstbäume fast unter ihrer Last nieder. Streuobstwiesen sind übersät von verfaulenden Äpfeln und Birnen, weil die Baumbesitzer mit der Ernte überfordert sind. So mancher Spaziergänger würde gerne zugreifen, wenn er die Äste voller praller Früchte sieht. Aber wer weiß schon, ob das erlaubt ist?

Abhilfe schafft auch im Herbst 2021 die TAGBLATT-Obstbörse. Hier können Obstbaum-Besitzerinnen und -Besitzer eintragen, wo auf ihren Grundstücken kostenlos geerntet werden darf.

Wer Obst verschenken will, beschreibt in einem Kommentar unter diesem Artikel (einfach auf die Sprechblasen in der Leiste mit den blauen Icons unter diesem Text drücken, eine Anmeldung ist erforderlich) entweder den genauen Standort der Bäume oder gibt eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zwecks Anmeldung zur Ernte an. Lagebeschreibungen der Obstwiesen sollten möglichst exakt und vor allem unmissverständlich sein, damit nicht aus Versehen Nachbars Garten leergeräumt wird. Am besten vor Ort die Bäume selbst kennzeichnen. Oder Sie schicken uns die Infos per E-Mail an online@tagblatt.de.

Abnehmer sollten freilich ihrerseits besonders sorgsam mit den zur Ernte freigegebenen Bäumen und Grundstücken umgehen.

Und Vorsicht! Es darf hier nur Obst verschenkt werden, verkaufen ist nicht erlaubt.