Tübingen

Baugebot durchsetzen: Städtetag stützt Palmer

Die Gemeinden fordern eine Gesetzesänderung, um Grundstücksbesitzer in Ballungsräumen leichter zum Bauen zwingen zu können. Der Städtetag unterstützt das.

13.04.2019

Von ROL/DPA

Der Deutsche Städtetag spricht sich für eine Gesetzesänderung aus, die es den Kommunen ermöglichen würde, Grundstückeigentümer leichter zum Bau von Wohnungen zu verpflichten. „Wenn Städte mit Wohnungsmangel derzeit ein Baugebot aussprechen wollen, also bei Baugrundstücken die Eigentümer zum Bauen auffordern, müssen sie bei jedem einzelnen Grundstück jedoch extra prüfen, ob die Bebauung aus städtebaulichen Gründen erforderlich ist“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. „Den Städten würde es sehr helfen, wenn sie Baugebote gleich für ein bestimmtes Gebiet festlegen können.“ Dedy betonte, dafür wäre ein neues Satzungsrecht sinnvoll, das der Bund im Baugesetzbuch festlegen sollte.

Dedy begründete seine Forderung damit, dass der Mangel an Bauland, hohe Mieten und Baukosten es erschwerten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Dem muss mit einem Mix von Instrumenten begegnet werden, viele davon sind bereits in der vergangenen Legislaturperiode vorbereitet und beim Wohngipfel im September angekündigt worden“, sagte er.

Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hatte kürzlich angekündigt, Grundstückseigentümer zum Verkauf ihrer Flächen zwingen zu wollen, wenn sie diese nicht bebauen. In Tübingen gebe es 550 baureife Grundstücke für etwa 1000 Wohnungen, dafür bestehe eine Bau-Pflicht, die er einfordere. Palmer hat bereits ein entsprechendes Schreiben an die Eigentümer verfasst. Die ersten Briefe sollen nach Ostern verschickt werden. Die steigenden Mieten in Ballungsräumen hatten eine politische Debatte um Enteignungen von Grundstücksbesitzern und Wohnungskonzernen ausgelöst.

Der Städtetag will den Dialog mit den Grundstücksbesitzern suchen. Der Eigentümer könne vorbringen, dass die Bebauung unwirtschaftlich sei, schränkte Dedy ein. „Und wenn der Eigentümer das Grundstück nicht selbst bebauen will, kann er es der Stadt oder einem bauwilligen Dritten auch zum Verkauf anbieten.“ rol/dpa

Zum Dossier: Das Tübinger Baugebot

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Erstellt:
13.04.2019, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 51sec
zuletzt aktualisiert: 13.04.2019, 06:00 Uhr

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