Banken informieren über gesetzliche Einlagensicherung

04.01.2017

Von PR

Es ist wieder soweit: Viele Kunden erhalten in diesen Tagen Post von ihrer Bank mit einem Informationsbogen zur gesetzlichen Einlagensicherung. Der Grund für die Zusendung ist nicht etwa eine Änderung beim Schutzniveau. Banken sind lediglich dazu verpflichtet, ihre Kunden jährlich mit einem vorgegebenen Informationsbogen über die gesetzliche Einlagensicherung zu informieren, auch wenn sich gegenüber dem Vorjahr nichts verändert hat.

Der Bogen enthält dementsprechend grundsätzliche Informationen über das für das jeweilige Kreditinstitut zuständige Einlagensicherungssystem. Aufgeführt werden die Sicherungsobergrenze, die Erstattungsfrist, die Währung, in der erstattet wird, und die jeweiligen Kontaktdaten des Einlagensicherungssystems.

Das für die privaten Banken zuständige gesetzliche Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Sie schützt pro Kunde je Bank bis zu 100 000 Euro, in Ausnahmenfällen bis zu 500 000 Euro. Die Entschädigung erfolgt innerhalb von sieben Werktagen. Darüber hinaus können die Banken Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken sein. Dieser schützt Kunden bis zu einer Höhe von 20 Prozent der haftenden Eigenmittel der jeweiligen Bank. Dies sind in der Regel mindestens 1 Million Euro pro Kunde. In den meisten Fällen liegt die Sicherungsgrenze jedoch deutlich höher.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf den Webseiten:

einlagensicherung.de

edb-banken.de

einlagensicherungsfonds.de

Zum Artikel

Erstellt:
04.01.2017, 10:36 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 36sec
zuletzt aktualisiert: 04.01.2017, 10:36 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport