Dortmund

BVB-Attentäter legt Revision gegen 14-Jahre-Urteil ein

Die Verurteilung von BVB-Attentäter Sergej W. wird nun auch den Bundesgerichtshof beschäftigten.

30.11.2018

Von dpa/lnw

Ein Beamter des Landeskriminalamtes untersucht in der Nacht nach dem Anschlag den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund. Foto: Marcel Kusch/Archiv dpa/lnw

Ein Beamter des Landeskriminalamtes untersucht in der Nacht nach dem Anschlag den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund. Foto: Marcel Kusch/Archiv dpa/lnw

Dortmund. Sowohl der 29-jährige Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt, wie das Dortmunder Landgericht am Freitag auf Anfrage mitteilte. Sergej W. war am vergangenen Dienstag zu 14 Jahren Haft wegen Mordversuchs verurteilt worden. Er hatte gestanden, am 11. April 2017 drei Splitterbomben vor dem Mannschaftsbus von Borussia Dortmund gezündet zu haben. Dabei war Abwehrspieler Marc Bartra am Arm verletzt worden.

Im Prozess vor dem Dortmunder Schwurgericht hatte der in Russland geborene Deutsche bis zuletzt beteuert, dass er die Sprengsätze absichtlich so gebaut hat, dass niemand zu Tode kommen könne. Seine Verteidiger hatten deshalb eine Verurteilung nur wegen Herbeiführens einer Sprengstoff-Explosion gefordert - und keine wegen versuchten Mordes. Das sahen die Richter jedoch anders. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine lebenslange Haftstrafe beantragt.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss das Urteil gegen Sergej W. nun auf Rechtsfehler überprüfen. Sollte die Revision Erfolg haben, müsste der Fall vor einem anderen Schwurgericht neu verhandelt werden. Wenn nicht, wäre das Urteil rechtskräftig.

Mit dem Bombenanschlag hatte der 29-jährige Elektrotechniker aus Rottenburg am Neckar den Kurs der BVB-Aktie zum Absturz bringen wollen. Davon hätte er an der Börse selbst profitiert.

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Erstellt:
30.11.2018, 18:22 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 36sec
zuletzt aktualisiert: 30.11.2018, 18:22 Uhr

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