Reutlingen

BGH verwirft Revision

Das Urteil gegen den 31-Jährigen, der am 15. November 2014 eine 58-jährige Frau in ihrer Wohnung in Reutlingen-Sondelfingen überfallen, gefesselt und beraubt hat, ist rechtskräftig.

08.03.2016

Reutlingen. Die Frau war an den Folgen verstorben. Der Angeklagte am 19. Juni 2015 vom Landgericht Tübingen wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten verworfen.