Karlsruhe

BGH klärt: Steht Kameramann von „Das Boot“ mehr Geld zu?

Ein langer Streit um eine Ertragsbeteiligung an dem Filmklassiker „Das Boot“ erreicht heute den Bundesgerichtshof (BGH).

02.10.2019

Von dpa

Schauspieler Jürgen Prochnow (r.) mit Herbert Grönemeyer (2.v.r.) in einer Szene des Films „Das Boot“. Foto: dpa

Schauspieler Jürgen Prochnow (r.) mit Herbert Grönemeyer (2.v.r.) in einer Szene des Films „Das Boot“. Foto: dpa

Karlsruhe. Geklagt hat Chefkameramann Jost Vacano. Er hatte für die Produktion Anfang der 1980er Jahre umgerechnet etwa 100 000 Euro erhalten. Vor Gericht will der inzwischen 85-Jährige eine Nachvergütung durchsetzen. Der sogenannte Fairnessparagraf sieht diese Möglichkeit vor, wenn die vereinbarte Gegenleistung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.

Das Verfahren vor dem BGH richtet sich gegen acht ARD-Anstalten, die „Das Boot“ in ihren Programmen vielfach ausgestrahlt haben. Das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) hatte Vacano dafür 2018 insgesamt rund 315 000 Euro plus Umsatzsteuer zugesprochen. Dagegen haben beide Seiten Revision eingelegt. Das Urteil kann gleich am Verhandlungstag oder zu einem späteren Termin verkündet werden. (Az. I ZR 176/18)

In einem zweiten Verfahren unter anderem gegen die Produktionsfirma hatte das OLG München Vacano rund 588 000 Euro zugesprochen. Beim BGH ist eine Beschwerde anhängig, weil keine Revision zugelassen wurde.

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Erstellt:
02.10.2019, 07:57 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 27sec
zuletzt aktualisiert: 02.10.2019, 07:57 Uhr

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