E-Commerce

BGH erlaubt harte Kritik von Kunden

Wer auf Ebay hohe Versandkosten als Wucher bezeichnet, handelt korrekt, entschied der BGH.

29.09.2022

Von dpa

Der BGH stellt klar: überzogene Kritik ist erlaubt.

Der BGH stellt klar: überzogene Kritik ist erlaubt.

Karlsruhe. Wer nach einem Geschäft über die Internetplattform Ebay verärgert ist, kann seine Kritik – rechtlich abgesichert – auch mit harschen Worten und überzogen formulieren. Diese darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) allerdings keine Schmähkritik sein, also nicht rein der Herabwürdigung des Verkäufers dienen. Werturteile seien durch die Meinungsfreiheit im Grundgesetz geschützt, entschied der achte Zivilsenat. „Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung.“ Kunden müssten ihre Kritik nicht begründen.

Im konkreten Fall hatte ein Mann über Ebay bei einem Unternehmen aus Bayern vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Von den gezahlten 19,26 Euro waren 4,90 Euro Versandkosten. Als Bewertung schrieb er nach Erhalt der Produkte im Bewertungsprofil: „Ware gut, Versandkosten Wucher!“ In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ebay heißt es: „Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.“

Der Wortlaut der AGB sei nicht eindeutig, sagte die Vorsitzende Richterin Rhona Fetzer. Was sachlich sein soll, sei nicht weiter definiert. Der Anwalt des Kunden hatte in der Verhandlung argumentiert, AGB dürften nicht die Meinungsfreiheit einschränken. Die Vertreterin der Gegenseite kritisierte die Wortwahl: „Wucher ist schon ein scharfes Geschütz.“ Da gebe es keinen Bezug zur Sache. Der Kunde habe die Versandkosten von Anfang an gekannt und das Geschäft dennoch abgeschlossen.

Aus Sicht des Rechtsanwaltes der Verkäuferin, einer Firma in Weiden, stellen solche Bewertungen ein erhebliches Ärgernis für den Online-Handel dar. Viele Kunden vertrauten auf die Bewertung vormaliger Käufer. Das sei teils wichtiger als der Ruf einer Marke oder eines Unternehmens. Ungerechtfertigte negative Bewertungen seien erheblich geschäftsschädigend. dpa

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Erstellt:
29.09.2022, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 53sec
zuletzt aktualisiert: 29.09.2022, 06:00 Uhr

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