Straßenbau

B28 führt jetzt durch Rottenburg

Im Zuge des Neubaus der B28 zwischen Rottenburg und Tübingen wird auch der Sülchenknoten ertüchtigt.

24.01.2018

Von ST

Zum Jahreswechsel hat das Regierungspräsidium den zuletzt noch verbliebenen, nicht ausgebauten Landesstraßenabschnitt zwischen Seebronn und Rottenburg einschließlich der Osttangente zur Bundesstraße aufgestuft. Im Gegenzug wurde die alte B28 von Dornstetten über Nagold nach Herrenberg zur Landesstraße herababgestuft. Der Abschnitt zwischen Herrenberg und Tübingen heißt ab sofort B296.

Zurzeit befinden sich auf dem Neubauabschnitt der neuen B28 zwischen Rottenburg und Tübingen zwei Straßenbrücken, eine
am Anschlussknoten Weilheim und eine am Anschlussknoten Bühl/Bonladen im Bau. Im Frühjahr 2018 erfolgt die europaweite Ausschreibung des Straßenbauabschnitts von Weilheim bis Bühl. Der Baubeginn ist für den Sommer 2018 vorgesehen. Ebenfalls soll im Sommer 2018 die Ausschreibung von fünf Brückenbauwerken stattfinden. Deren Baubeginn ist für Herbst 2018 geplant.

„Mit der angestrebten Verkehrsfreigabe der B28 zwischen Rottenburg und Tübingen Ende 2020 ist zu erwarten, dass mehr Verkehr auf die Osttangente von Rottenburg geleitet wird“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser in einer am Montag verbreiteten Pressemitteilung. Deshalb sei bereits eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit dieses Streckenabschnittes vorgenommen worden. Ein wesentliches Ergebnis dieser Überprüfung sei, dass die Siebenlindenstraße und der Bereich Schuhstraße/Wilhelm-Maybach-Straße „als Knotenpunkte der Osttangente wegen der voraussichtlich höheren Verkehrsbelastung ertüchtigt werden sollen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit erfolge jeweils durch die Anlage einer in den Knotenpunktbereichen zusätzlichen Geradeausspur. Die Stadt unterstütze dabei das Regierungspräsidium und beabsichtige, diese Maßnahmen planerisch und baulich bis zur Freigabe der B28 im Neckartal umzusetzen. Die Kosten werden zwischen dem Bund und der Stadt entsprechend dem Bundesfernstraßengesetz aufgeteilt.

Auch der Überbau der Neckarbrücke muss aufgrund der höheren Lasten ertüchtigt und die Fahrstreifenaufteilung gemäß dem geänderten Knoten angepasst werden. Diese Planungs- und Bauarbeiten übernimmt das Regierungspräsidium Tübingen. Die Kosten trägt der Bund.