Tübingen

Ausgeklammert

Auf verpachteten Flächen ist ein Verbot von Glyphosat schwierig. Die Tübinger Stadtverwaltung spricht mit den Landwirten („Die Stadt selbst setzt keine Gifte ein“, 25. Mai). Dazu gab es einen Leserbrief von Detlef Weigel (5. Juni).

11.06.2018

Von Wulf Baumann, Tübingen

In seinem Leserbrief beruft sich Detlef Weigel auf Studien über die angeblich nicht karzinogene Eigenschaft von Glyphosat. Alle anderen Gefahren werden bewusst ausgeklammert.

Im Oktober 2016 wurde in Den Haag ein „Monsanto Tribunal“ abgehalten. Fünf renommierte Richter und Richterinnen aus verschiedenen Ländern hörten die Klagen von Menschen aus 30 Ländern an. Zum soll es zum Beispiel in Sri Lanka schwerste Nierenschäden durch Glyphosat gegeben haben (die Rede war von 50 000 Dialysepatienten und 50 000 Todesfällen). Das Land hat den Einsatz des Herbizids verboten. In Lateinamerika soll die Zahl von Missbildungen bei Babys um das Drei- bis Vierfache in der Nähe von besprühten Feldern gestiegen sein.

Das Tribunal kam zu dem Schluss, dass

1.) rechtliche Schritte durch die Regierungen (natürlich auch unserer Regierung) wegen dieser Gefahren dringend erforderlich sind;

2.) der Ökozid durch Herbizide das folgenschwerste Verbrechen unseres Jahrhunderts ist.

Die Chemieindustrie ist so mächtig und ohne Skrupel, dass sie in immer neuen Gutachten ihre Produkte verharmlost. Oder haben Sie schon mal über die weiteren Schäden außer dem Krebsrisiko gehört? Die werden bewusst ausgeklammert. Für uns ist auch höchste Eisenbahn. Fast alle unsere Lebensmittel enthalten heute Glyphosat. Gerade hat eine Stiftung-Warentest-Untersuchung festgestellt, dass in 18 von 20 untersuchten alkoholfreien Biersorten Spuren von Glyphosat enthalten sind. Na denn: Prost auf die Gesundheit, Frau Landwirtschaftsministerin!

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Erstellt:
11.06.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 41sec
zuletzt aktualisiert: 11.06.2018, 01:00 Uhr

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