Tübingen

Augenwischerei

Geflüchtete und andere Migranten suchen Stellen, Unternehmen brauchen Arbeitskräfte. Doch trotz neuer Gesetze gibt es viele Hürden („Hoffnung auf Rechtssicherheit“, 9. Oktober).

11.10.2019

Von Andreas Linder, Tübingen

Wenn Frau Ministerin Widmann-Mauz und andere CDU-Vertreter bedauern, dass „immer wieder gut integrierte Beschäftigte mit ihren Familien abgeschoben werden“, dann liegt das daran, dass die von ihrer Partei geführte Bundesregierung das genau so will. Es ist Augenwischerei, wenn „Hoffnung auf Rechtssicherheit“ suggeriert wird, wenn genau die von Arbeitgebern und Flüchtlingshilfsorganisationen geforderte Rechtssicherheit nicht geschaffen wurde. Das neue Gesetz zur „Beschäftigungsduldung“ setzt derart hohe Hürden, dass man einen Preis für denjenigen aussetzen sollte, der es schafft, diese Hürden zu überspringen. In der Politik wird weiterhin auf Abschiebung statt auf Integration gesetzt und deswegen ist insbesondere das Gesetz zur Beschäftigungsduldung unter die Räder der Seehoferschen Anti-Flüchtlingspolitik und der populistischen Stimmungsmache im Land geraten.

Noch im Mai, also vor Verabschiedung des „Migrationspakets“ wurde Frau Widmann-Mauz in der SÜDWEST PRESSE mit dem denkwürdigen Satz zitiert: „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht die Falschen abschieben“ (21. Mai 2019). Damit dies nicht passiert, muss dieses Gesetz schleunigst verbessert werden. Und solange das nicht so ist? Niemand muss zwingend abgeschoben werden, auch wenn er oder sie „vollziehbar ausreisepflichtig“ ist. Man kann den Aufenthalt dulden. Hier sollten die kommunalen und die Landesbehörden ihre Spielräume nutzen. Und dann könnte man mal sehen, ob es die christlichen Politiker mit der Integration ernst meinen.

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Erstellt:
11.10.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 40sec
zuletzt aktualisiert: 11.10.2019, 01:00 Uhr

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