Tübingen · Landgericht

Betrug mit Coronahilfen: Auch in der Berufung Haft

Weil er Corona-Hilfen ergaunerte, muss ein 33-Jähriger ins Gefängnis.

17.01.2022

Von job

Blick auf die Zellen im Tübinger Gefängnis. Bild: Lisa Fischer

Blick auf die Zellen im Tübinger Gefängnis. Bild: Lisa Fischer

Im vergangenen August verurteilte das Tübinger Schöffengericht einen 33-Jährigen wegen Subventionsbetrugs, Betrugs und Beihilfe zum Betrug zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Der ehemalige Tübinger war mit seiner damaligen Freundin vor der Pandemie nach Vietnam ausgewandert. Dort wollten sie ein Geschäft für nachhaltige Strohhalme aus Sumpfgras aufbauen.

Als Deutschland Corona-Hilfen für notleidende Betriebe ausgab, beantragten sie von Hoh-Chi-Minh-City aus insgesamt 73500 Euro für angeblich in Deutschland betriebene Gewerbe – 43500 Euro zahlten die ahnungslosen Behörden. Außerdem verschaffte sich der Mann die E-Mail-Daten einer Frau. Als sie eine Erbschaft machte, ließ er das Geld auf sein Konto weiterleiten. Gegen das Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch der Angeklagte Berufung eingelegt. Das Landgericht verhängte am Montag erneut zwei Jahre und vier Monate Haft.