Tübingen · Testpflicht

Auch die Uni ist jetzt dabei

Die Stadt konkretisierte die Allgemeinverfügung. Für eine Übergangszeit müssen Uni-Beschäftigte zu den Teststationen.

14.04.2021

Von Manfred Hantke

„Für die städtische Testpflicht gibt es keine Rechtsgrundlage“, sagte Michael Bamberg, Ärztlicher Direktor am Tübinger Uniklinikum dem TAGBLATT noch am Dienstag („Testpflicht oder Freiwilligkeit?“). So sollte es beim UKT bei freiwilligen Corona-Schnelltests für alle Beschäftigten bleiben. Das passte dem Tübinger OB Boris Palmer gar nicht. Sollte doch in Tübingen vom 12. April an eine Testpflicht ...

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