Tübingen

Au-Brunnen bei Bebauung kaum tangiert

16.02.2017

Von vor

Kann der Au-Brunnen als Reservebrunnen für die Tübinger Trinkwasserversorgung erhalten bleiben, wenn das Areal dort ganz oder teilweise mit Gewerbe bebaut wird? Ja, sagt ein hydrologisches Gutachten, das jetzt vorliegt. Das Ergebnis ist laut Oberbürgermeister Boris Palmer: Würde das Wasserschutzgebiet aufgegeben und das Areal bebaut und damit größtenteils versiegelt, würde die Schüttung (das austretende Wasservolumen) lediglich um 5 Prozent zurückgehen. Untersucht wurde unter anderem: Woher kommt das Brunnenwasser, wie ist die Fließgeschwindigkeit?

Denkbar wäre, so Palmer gestern auf TAGBLATT-Nachfrage, dass nur Teile des insgesamt gut
12 Hektar großen Areals bebaut werden und rund um den eigentlichen Brunnen ein Park mit Sport- und Freizeitflächen entsteht. Doch zunächst müssen die Stadtwerke, die den Brunnen betreiben, mit dem Landratsamt Tübingen als zuständiger Wasserrechtsbehörde klären: Kann man überhaupt einen (Reserve-)Brunnen betreiben, der nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt? Denn eben jenes Schutzgebiet müsste aufgehoben werden, wenn dort gebaut werden soll. Für Palmer ist nach Rückmeldungen aus der Bürgerschaft klar: „Wenn der Au-Brunnen nicht erhalten werden kann, wird die Verwaltung dem Gemeinderat das Areal nicht als Gewerbegebiet vorschlagen.“

Alternative Standorte für das Tübinger Gewerbe, für das es laut OB kaum noch verfügbare Flächen gibt, wären die Traufwiesen/Unter dem Großholz beim „Hornbach“ im Neckartal oder ein Teil des künftigen Neubaugebiets im Derendinger Saiben.

Für das Tübinger Trinkwasser mischen die Stadtwerke Eigenwasser (22 Prozent) mit Bodenseewasser (78 Prozent).