Wie Ärzte mit Krankschreibungen umgehen

Chefs verlangen Atteste schon am ersten Tag

Wenn Arbeitnehmer häufig krankgeschrieben sind, krankt es oft auch an den Arbeitsbedingungen. Krankheit ist jedoch kein Kündigungsschutz.

29.09.2018

Von Angelika Bachmann

Dutzende Studierende der Universität Hohenheim haben im Juni eine Prüfung abgebrochen und sich im Nachhinein ein Attest besorgt – alle beim selben Arzt. Gegen diesen ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Ist es in diesem Fall der Arzt, der am Pranger steht, kennen viele Beschäftigte auch pauschale Verdächtigungen, mit Hilfe von Krankmeldungen blau zu machen. Erst im Mai hat ein Brief eines Vorstandsmitglieds von Bosch an die Reutlinger Belegschaft für Furore gesorgt: Immer mehr Mitarbeiter würden sich über Kollegen beschweren, die „krank machen“. Der hohe Krankenstand sei ein Grund, dass die Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr sei.

Chefs verlangen Krankschreibung ab dem ersten Tag

„Krankschreibungen sind für uns ein Riesenthema“, sagt Stefanie Joos. Die Ärztin ist Professorin für Allgemeinmedizin am Uni-Klinikum Tübingen und arbeitet seit vielen Jahren selbst als niedergelassene Ärztin. Sie beobachtet vor allem eins: Viele Arbeitgeber bestehen mittlerweile darauf, dass Beschäftigte schon am ersten oder zweiten Krankheitstag ein Attest bringen. Früher war das ab dem dritten Tag üblich, in etlichen anderen europäischen Ländern erst ab dem siebten Tag.

Für die Ärztin ist das eine ungute Entwicklung, zudem ein Zeichen dafür, dass viele Arbeitgeber es nicht schafften, für ein vertrauensvolles Betriebsklima zu sorgen. „Und das wird dann auf dem Rücken der Solidargemeinschaft ausgetragen.“ Patienten, die lediglich eine Kurzzeitkrankschreibung bräuchten, verstopften die hausärztlichen Praxen. Denn für jede Krankschreibung muss es eine Untersuchung und ein Gespräch mit dem Arzt geben. Einfach aufgrund eines Telefonats („Ich hab Bauchweh“) krankzuschreiben, sei nicht zulässig, sagt Joos.

Verstärkter Andrang in den Praxen

Viele körperlichen Ursachen, die zu solchen kurzzeitigen Krankschreibungen führen, seien zudem weder messbar noch objektivierbar: Kopfschmerzen etwa, oder Übelkeit. Wenn ein Patient mit solchen Beschwerden in die Praxis komme, habe er ein Anrecht auf einen Vertrauensvorschuss. „Wir haben als Hausärzte unsere Rolle. Und die basiert auf einem vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis. Ich bin ja nicht als Detektiv angestellt“, sagt Joos. Häuften sich die Krankschreibungen, „dann spricht man das schon an“, so Joos. Oft würden dann aber ganz andere Ursachen sichtbar: Genussmittelmissbrauch etwa. Oder Mobbing im Betrieb. Krankschreibungen sind ein zuverlässiges gesamtgesellschaftliches Barometer: Der Krankenstand steigt, wenn in immer mehr Betrieben die Arbeitsbedingungen schlecht sind und die Arbeitsmotivation niedrig ist, weiß die Arbeitsmedizinerin Prof. Monika Rieger. Aber auch eine niedrige Arbeitslosenrate führt dazu, dass Beschäftigte sich eher mal krank melden.

Wer oft fehlt, dem kann die Kündigung drohen

Kommt ein Patient auffallend häufig wegen einer Krankschreibung in die Praxis, sollte der Arzt das auf jeden Fall ansprechen, sagt Rieger. Entgegen der landläufigen Meinung, dass Krankschreibung vor Kündigung schütze, können häufige Krankmeldungen durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, sagt Rieger, Ärztliche Direktorin des Instituts für Arbeitsmedizin an der Universität Tübingen. „Ein Arbeitgeber darf sich Gedanken darüber machen, ob die Prognose eines Beschäftigten, der ständig krank ist, besser wird“, sagt Rieger. Sei diese dauerhaft schlecht, dürfe im Extremfall auch gekündigt werden. Allein schon deshalb sei es sinnvoll, dass Arzt und Patient das frühzeitig beredeten und Maßnahmen zu einer nachhaltigen Besserung der Arbeitsfähigkeit planen.

Arbeitgeber sollen nachfragen

Nach der neueren Gesetzgebung hat der Arbeitgeber auch die Pflicht, sich mit Angestellten in Verbindung zu setzen, die innerhalb von zwölf Monaten zusammengenommen länger als sechs Wochen krank sind. Es gehe nicht darum, dem Angestellten das Misstrauen auszusprechen. Die Arbeitgeber sollen dazu angehalten werden, einen Angestellten „nicht durchs Netz fallen zu lassen“, so Rieger.

So gelte es herauszufinden, ob die Arbeitsbedingungen im Betrieb mit der Erkrankung zusammenhängen: Falsch eingerichtete Computerplätze können Bandscheibenprobleme verursachen, schlechte Lüftungen Probleme mit Atemwegen. Oder gibt es ein Problem mit der Führungskraft einer Abteilung? Mit dem Kommunikationsstil und dem Arbeitsdruck?

„Wir spüren, dass die Arbeitswelt sich verdichtet“, weiß die Allgemeinmedizinerin Joos – auch aus vielen Gesprächen mit Kollegen. Oft gebe es einen psychischen Auslöser für Erkrankungen. Bei Problemen, die ihre Ursache im Betrieb haben, gibt es die Möglichkeit, außerbetriebliche Hilfen in Anspruch zu nehmen, sagt Rieger, etwa Mobbing-Hotlines oder psychosoziale Beratungsstellen. Archivbilder: Sommer, Metz

Monika Rieger

Monika Rieger

Stefanie Joos

Stefanie Joos

Hilfe für Arbeitnehmer

Ansprechpartner für gesundheitliche Beschwerden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, ist neben dem Hausarzt der Betriebsarzt. Er unterliegt gegenüber dem Arbeitgeber der Schweigepflicht. Das Programm der Deutschen Rentenversicherung „Prävention und Gesundheitsförderung“ richtet sich an Menschen, die aufgrund beginnender gesundheitlicher Probleme befürchten, ihren Beruf nicht bis zum Rentenalter ausführen können. Reha und ein zwölfwöchiges Trainingsprogramm sollen helfen, Berufsalltag, Lebensstil und Selbstmanagement zu verbessern.

Die in den letzten Jahren diskutierte Möglichkeit zur Teilkrankschreibungeines Arbeitnehmers hält die Arbeitsmedizinerin Monika Rieger prinzipiell für sinnvoll. Ein Beispiel: Wenn eine Mitarbeiterin nach einer Knieoperation zuhause ist und teilweise im Homeoffice arbeiten möchte, wäre das gut möglich. Bislang geht das nicht, weil es keine Teilkrankschreibung gibt. Die Arbeitsinhalte einer solchen „Schonung für eine gewisse Zeit“, müsste – eventuell vermittelt durch den Betriebsarzt – zwischen dem Beschäftigten und einem unmittelbaren Vorgesetzten, zu dem ein vertrauensvolles Verhältnis besteht, abgesprochen werden. Allerdings finden nicht alle Betriebe die Idee der Teilkrankschreibung gut, weiß Rieger, weil zum Beispiel die Arbeit in der Produktion dann schwieriger zu organisieren wäre. Es hänge also stark davon ab, welche gesundheitliche Einschränkung der Beschäftigte hat, wie die Anforderungen im Betrieb sind und wie gut eine solche Teil-Arbeitskraft in einem arbeitsteiligen System eingesetzt werden kann.

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Erstellt:
29.09.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 43sec
zuletzt aktualisiert: 29.09.2018, 01:00 Uhr

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