Justiz

Arztmörder droht Abschiebung

Psychisch kranker und freigesprochener Täter könnte aus der Psychiatrie nach Somalia gebracht werden.

08.05.2021

Von Petra Walheim

Vom Landgericht Offenburg wurde der Afrikaner 2019 freigesprochen. Foto: Steffen Schmidt/dpa

Vom Landgericht Offenburg wurde der Afrikaner 2019 freigesprochen. Foto: Steffen Schmidt/dpa

Offenburg. Der Mord an einem Arzt in Offenburg im August 2018 hat in der Region und weit darüber hinaus für Aufregung gesorgt. Der Mediziner, der sich sehr für Flüchtlinge eingesetzt hatte, war von einem somalischen Flüchtling mit 20 Messerstichen getötet worden. Das Landgericht Offenburg hat den damals 27-jährigen Täter im März 2019 wegen $(LEhttps://www.swp.de/suedwesten/psychisch-krank_-gericht-spricht-arzt-moerder-von-offenburg-frei-30348121.html:Schuldunfähigkeit freigesprochen)$. Der Mann kam daraufhin in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Nun hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „unter Berücksichtigung eines psychiatrischen Gutachtens der ihn betreuenden Einrichtung festgestellt, dass gegen den Mann aktuell keine Abschiebeverbote bestehen“. Darüber informierte jetzt das Regierungspräsidium (RP) Freiburg. Damit liegen nach Angaben des RP die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen vor, dass der Mann ausgewiesen werden kann. Doch das kann das RP nicht alleine entscheiden. Deshalb prüft die Staatsanwaltschaft Offenburg als Strafvollstreckungsbehörde, ob der Mann vorzeitig aus der Psychiatrie entlassen werden kann. Erst wenn die Staatsanwaltschaft sich dafür entscheide, könne der Mann ausgewiesen werden, sagt die RP-Sprecherin.