Tübingen

Arbeiten nur mit Schnelltest

Von Montag, 12. April, an gilt die Testpflicht für Tübinger Betriebe mit mindestens 50 Beschäftigten. Die Stadt erklärt die Modalitäten.

08.04.2021

Von Sabine Lohr

Was in Bund und Land hoch und runter diskutiert wird, wird in Tübingen einfach per Verordnung festgelegt: die Testpflicht für Betriebe. „Ich setze darauf, dass sich ab sofort alle, die in unserer Stadt arbeiten, regelmäßig testen lassen“, wird Oberbürgermeister Boris Palmer in einer städtischen Pressemitteilung zitiert. Dabei gehe es „nicht um Gängelung, sondern darum, einen neuen Lockdown in Tüb...

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