Tübingen
Arbeiten nur mit Schnelltest
Von Montag, 12. April, an gilt die Testpflicht für Tübinger Betriebe mit mindestens 50 Beschäftigten. Die Stadt erklärt die Modalitäten.
08.04.2021
Von Montag, 12. April, an gilt die Testpflicht für Tübinger Betriebe mit mindestens 50 Beschäftigten. Die Stadt erklärt die Modalitäten.