Corona-Pandemie

Homeoffice: Anspruch ohne viel dahinter

Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern Homeoffice anbieten, wenn es möglich ist. Näher besehen ist diese Pflicht nicht viel wert.

21.01.2021

Von Dieter Keller

ARCHIV - 30 10 2020 Berlin Eine junge Frau arbeitet im Homeoffice in einem Wintergarten zu dpa Bitkom-Umfrage Berufst tige sehen Homeoffice berwiegend positiv Foto Britta Pedersen dpa-Zentralbild dpa dpa-Bildfunk

ARCHIV - 30 10 2020 Berlin Eine junge Frau arbeitet im Homeoffice in einem Wintergarten zu dpa Bitkom-Umfrage Berufst tige sehen Homeoffice berwiegend positiv Foto Britta Pedersen dpa-Zentralbild dpa dpa-Bildfunk

Berlin. Am Dienstag beschlossen, am Mittwoch schon umgesetzt – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erhöht den Druck auf die Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter wenn immer möglich ins Homeoffice zu schicken. Oberstes Ziel: Kontakte reduzieren. Der SPD-Politiker richtete an Arbeitnehmer und Arbeitgeber die „dringende Bitte“, die Regeln umzusetzen. Schließlich seien die Einschnitte in den Unternehmen deutlich weniger restriktiv als in anderen Bereichen. Allerdings versprechen die Regeln mehr, als sie halten.

Wie war die Vorschrift so schnell möglich? Ende 2020 wurde im Arbeitsschutz die Möglichkeit eingefügt, dies in einer Pandemie per Verordnung zu erlassen, allerdings nur für kurze Zeit. Das Bundeskabinett hat sie bereits durchgewinkt, sie tritt am 27. Januar in Kraft und gilt bis zum 15. März – wenn sie nicht verlängert wird.

Wann muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Homeoffice anbieten? „Im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten, (?) wenn keine zwingenden, betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“ Jedoch müssen in der Wohnung die nötigen räumlichen und technischen Voraussetzungen vorhanden sein. Fehlen etwa Internetzugang, Firmen-Laptop und die nötige Software, kann Homeoffice abgelehnt werden, gab Heil zu. Zwar könnte die Aufsicht verlangen, dass dafür gesorgt wird. Aber das dauert.

Muss ich im Homeoffice arbeiten? Nein, für eine Pflicht der Arbeitnehmer gäbe es laut Heil keine Rechtsgrundlage. Er kann nur an sie appellieren, dies zu nutzen.

Kann ich von mir aus im Homeoffice arbeiten? Nein, der Arbeitgeber muss aktiv werden. Er muss dies mit dem Betroffenem vereinbaren, heißt es ausdrücklich in der Begründung. Das kann etwa im Rahmen des Arbeitsvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geschehen.

Was ist, wenn der Arbeitgeber ablehnt? Es gibt kein Klagerecht, etwa vor dem Arbeitsgericht. Kann der Betriebsrat nicht helfen, kann sich der Arbeitnehmer an die Betriebsgenossenschaft oder an die Arbeitsaufsicht wenden. Sie ist etwa in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen sowie den Regierungspräsidien angesiedelt, in Brandenburg beim Landesamt für Arbeitsschutz. Die Behörde kann vom Arbeitgeber eine Begründung für die Ablehnung verlangen. Auch kann sie Betriebe von sich aus kontrollieren, die Umsetzung anordnen, bis zu 30.000 Euro Bußgeld verhängen und im letzten Schritt den Betrieb schließen. Doch das dürfte kaum passieren, schon weil die Aufsicht meist unterbesetzt ist.

Was ist, wenn weiter im Betrieb gearbeitet wird? Dann muss der Arbeitgeber Zusammenkünfte auf das betriebsnotwendige Minimum reduzieren. Arbeiten mehrere Beschäftigte in einem Raum, müssen für jeden mindestens 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen, wenn dies die Tätigkeit erlaubt. Andernfalls muss der Arbeitgeber für „gleichwertigen Schutz“ sorgen, etwa durch Lüftungsmaßnahmen und Abtrennungen. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine Arbeitsgruppen eingeteilt werden, die wenig Kontakt miteinander haben.

Muss mir mein Arbeitgeber kostenlos Masken zur Verfügung stellen? Nur, wenn nicht mindestens 10 Quadratmeter im Raum zur Verfügung stehen, der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann oder wenn mit erhöhtem Aerosolausstoß zu rechnen ist. Dann muss der Arbeitgeber dem Personal medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter sind dann aber auch verpflichtet, sie zu tragen. Dagegen gibt es entgegen ursprünglichen Plänen keine Vorgaben zu Corona-Schnelltests in den Betrieben.

Gelten die Vorschriften nur für Privatunternehmen? Nein, ausdrücklich auch für den öffentlichen Bereich. Ihn sieht Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger jetzt in der Pflicht, „wie die Privatwirtschaft eine Kultur des mobilen Arbeitens zu entwickeln“. Da gebe es erkennbar große Defizite von der Bundesregierung bis zu kommunalen Verwaltungen.

Wie hilft der Staat bei der technischen Ausstattung des Homeoffice? Computerhardware und -software kann rückwirkend ab Anfang 2021 sofort voll abgeschrieben werden. Bisher ging das nur bei Anschaffungskosten unter 800 Euro netto. Dies können wohl auch Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, die etwa einen Laptop beruflich nutzen. Das Finanzamt akzeptiert meist, dass die Hälfte auf den Beruf entfällt.

Homeoffice: Anspruch ohne viel dahinter