Tübingen/Stuttgart · Landgericht

Anlagenpark-Prozess: Angeklagte wieder in Haft

Erneute Wende im Verfahren um eine brutale Attacke im Anlagenpark: Drei Angeklagte sitzen erneut in U-Haft.

16.09.2022

Von job

Das Gerichtsgebäude in der Tübinger Doblerstraße. Bild: Ulrich Metz

Das Gerichtsgebäude in der Tübinger Doblerstraße. Bild: Ulrich Metz

Am Tübinger Landgericht verhandelt die Jugendkammer weiter gegen sechs Männer, die einen syrischen Landsmann im Oktober 2021 im Anlagenpark zusammengeschlagen haben sollen. Dabei zogen sie ihm auch die Hose aus und filmten ihn so, um ihn zu demütigen, wie einige im Prozess bereits gestanden haben. Das Opfer erlitt unter anderem einen Bruch der Augenhöhle. Hintergrund soll ein Streit gewesen sein: Angeblich hatte das 30-jährige Opfer schlecht über Familienangehörige der Männer geredet.

Die Angeklagten waren im vergangenen Herbst verhaftet worden und saßen seither in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte sie unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt. Das Gericht aber geht nach einer vorläufigen Auffassung nicht von einem vorab gefassten gemeinsamen Mordkomplott aus, sondern von einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und Nötigung. Nach Geständnissen hatte es die Haftbefehle gegen drei der Männer am 18 August außer Vollzug gesetzt. Deren Freiheit aber währte nur einige Wochen. Nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschied das Oberlandesgericht in Stuttgart: Die Männer müssen wieder ins Gefängnis. Nun sitzen sie seit vergangenem Freitag erneut – mindestens bis zu einem Urteil. Das könnte bereits kommende Woche gesprochen werden.

 



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