Tübingen/Pfullingen · Kriminalität

Anklage wegen schweren Raubs

Zwei 19-Jährige sollen im Oktober 2019 ein Spielcasino in Pfullingen überfallen haben.

30.07.2020

Von ST

Das Türschild der Staatsanwaltschaft Tübingen. Bild: Hans-Jörg Schweizer

Das Türschild der Staatsanwaltschaft Tübingen. Bild: Hans-Jörg Schweizer

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat Mitte Juni Anklage bei der Großen Jugendkammer des Landgerichts Tübingen gegen zwei 19-jährige Männer wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes erhoben. Beide Angeschuldigte sind in Haft.

Sie sollen am 8. Oktober 2019 kurz vor Mitternacht maskiert ein Spielcasino in Pfullingen betreten haben und die Angestellte mit einer geladenen Schreckschusspistole und einem Messer gezwungen haben, die Kasse zu öffnen. Aus dieser sollen die jungen Männer rund 1000 Euro Bargeld entnommen haben. Bevor die Angeschuldigten mit ihrer Beute das Casino verließen, soll einer der beiden einen Schuss aus der Schreckschusspistole abgegeben haben. Die bedrohte Angestellte blieb unverletzt.

Während der eine Angeschuldigter sich nicht zum Tatgeschehen im Pfullinger Spielcasino geäußert hat, wurde der Vorfall vom vermeintlichen Mittäter zum Teil eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als gemeinschaftlich begangenen besonders schweren Raub mit einer Schusswaffe. Das Strafgesetzbuch sieht dafür bei erwachsenen Tätern einen Strafrahmen von fünf Jahren bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor, erklärt Staatsanwältin Tatjana Grgic.

Da die Angeschuldigten zur Tatzeit noch Heranwachsende waren, wurde die Anklage an die Große Jugendkammer in Tübingen gestellt. Von dieser wird deshalb in der Hauptverhandlung geklärt werden müssen, ob bei den beiden 19-Jährigen noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann.

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Erstellt:
30.07.2020, 16:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 38sec
zuletzt aktualisiert: 30.07.2020, 16:00 Uhr

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