Hirschau/Wurmlingen

Anklage wegen tödlichen Unfalls im Herbst

Ende April kam ein 18-Jähriger bei einem Unfall zwischen Hirschau und Wurmlingen ums Leben.

19.09.2019

Von job

Er hatte sich am frühen Sonntagmorgen zu Fuß auf den Heimweg gemacht und war gegen 5 Uhr an der Landesstraße 371 von einem Auto erfasst worden. Nach den Ermittlungen der Polizei war der 24-jährige Fahrer anschließend weitergefahren. Erst gegen 6.15 Uhr kehrte er in Begleitung an die Unfallstelle zurück und rief die Polizei. Der 18-Jährige starb trotz ärztlicher Hilfe an der Unfallstelle.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben ihre Ermittlungen weitgehend abgeschlossen. Dazu holten sie mehrere Gutachten ein, unter anderem zum Alkoholisierungsgrad des Fahrers und zum genauen Ablauf des Unfalls. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat wenig Zweifel daran, dass die Insassen des BMW den Zusammenstoß mitbekamen. Die Strafverfolger müssen nun entscheiden, weswegen sie Anklage erheben: Neben Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung steht der Vorwurf der Aussetzung mit Todesfolge im Raum, weil der Unfallverursacher nicht sofort Hilfe holte. Darauf steht eine Mindeststrafe von drei Jahren Haft. Ein neuropathologisches Gutachten sollte deshalb feststellen, ob der 18-Jährige überlebt hätte, wäre ihm früher geholfen worden. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft kommt der Gutachter jedoch zu keinem klaren Schluss: Das sei weder auszuschließen noch sicher nachzuweisen. Eine Stellungnahme der Verteidigung steht noch aus. Im Herbst 2019 soll dann Anklage erhoben werden.