Justiz

Anklage gegen Dieter Wedel erhoben

Der Regisseur wird womöglich vor Gericht gestellt: Ihm wird Vergewaltigung vorgeworfen.

06.03.2021

Von DPA

Schweren Vorwürfen ausgesetzt: Dieter Wedel. Foto: Swen Pförtner/dpa

Schweren Vorwürfen ausgesetzt: Dieter Wedel. Foto: Swen Pförtner/dpa

München. Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel (81) wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erhoben. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Wedel hat die Vorwürfe stets bestritten.

Es geht um einen Vorwurf aus dem Sommer 1996. Die Schauspielerin Jany Tempel gibt an, Wedel habe sie damals in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Damals, im Alter von 27 Jahren, habe sie für eine Rolle vorsprechen wollen.

Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an. Weder Tempel noch ihr Anwalt Alexander Stevens wollten sich zunächst zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußern.

Die Vorwürfe wurden Anfang 2018 bekannt. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel im „Zeit-Magazin““, sie in den 90er Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war. Unter dem Hashtag #MeToo posteten vor allem Frauen in sozialen Netzwerken millionenfach ihre Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen.

Wedel, der mit TV-Mehrteilern wie „Der König von St. Pauli“ oder Der große Bellheim“ zu den bekanntesten deutschen Regisseuren zählt, hat den Vorwürfen per eidesstattlicher Erklärung widersprochen. Ende August 2018 sagte er der „Bild“-Zeitung: „Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft.“

Wedels Anwältin kritisierte am Freitag die Staatsanwaltschaft für die Anklageerhebung scharf. „Das Ermittlungsverfahren, das von einer fast beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung eingeleitet und begleitet wurde, dauert seit mehr als drei Jahren an, ohne dass sich in dieser Zeit durchgreifende neue Gesichtspunkte zur Belastung unseres 81-jährigen Mandanten ergeben haben“, teilte Dörthe Korn aus der Kanzlei von Peter Gauweiler mit.

Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung. dpa