Holzmarkt-Prozess: Versuchter Totschlag oder nicht?
Anklage fordert fünf Jahre Haft – Verteidigung will Bewährungsstrafe
Wollte er sein Opfer töten – oder war der Tritt gegen den Kopf eine Überreaktion im Affekt? Und soll der 20-Jährige, der einem 32-Jährigen an der Stiftskirche mehrfach den Schädel brach, als Erwachsener oder nach Jugendstrafrecht verurteilt werden? Das werteten Anklage und Verteidigung in ihren Plädoyers gestern gegensätzlich.
05.05.2015